Um den Flächenbedarf einer Windturbine über den gesamten Betriebszeitraum zu veranschaulichen, zeigt die folgende Grafik die dauerhafte Waldumwandlungsfläche (0,51 ha) maßstäblich auf die internationale Standardgröße24 eines Fußballfelds projiziert. Von dieser Fläche werden etwa 0,05 ha durch das Anlagenfundament (in Abbildung 8 vollflächig blau markiert) versiegelt. Für die Aufstellung des Krans neben der Anlage müssen dauerhaft etwa 0,18 ha, für den Kranausleger weitere 0,20 ha Fläche dauerhaft freigehalten werden, um jederzeit Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu können. Der verbleibende Anteil der Fläche umfasst hauptsächlich die Zuwegung im Wald, die über den gesamten Betriebszeitraum der Anlage auf Fahrzeugbreite ausgebaut bleiben muss (dieser Anteil ist in der blau gekachelten Fläche berücksichtigt).
Grafik und Text sind dieser Publikation entnommen:
- Fachagentur Wind und Solar (2025): Entwicklung der Windenergienutzung auf Forstflächen. Ausbau, planerische Vorgaben und Empfehlungen für Anlagenstandorte in den Ländern, 10. Auflage, Berlin.