Wie viele Windenergieanlagen produzieren Strom im Forst?
Ende 2025 waren in Deutschland 2.653 Windenergieanlagen (WEA) mit 8,1 GW Leistung auf Forstflächen in Betrieb. Das entspricht zwölf Prozent der installierten Windenergieleistung. Der Ausbau konzentriert sich auf Länder mit hohem Waldanteil wie Hessen, Brandenburg, Rheinland‑Pfalz, Baden‑Württemberg und Bayern. In Schleswig‑Holstein, Mecklenburg‑Vorpommern sowie den Stadtstaaten stehen keine WEA im Wald.
Wo werden Windenergieanlagen im Wald errichtet?
WEA im Wald entstehen überwiegend in Wirtschaftswäldern. Einige Länder stellen gezielt landeseigene Flächen bereit. Besonders hohe Anlagenzahlen verzeichnen Hessen (551 WEA), Brandenburg (537), Rheinland‑Pfalz (532), Baden‑Württemberg (414) und Bayern (323). In Ostdeutschland spielt vor allem Brandenburg eine große Rolle.
Wann setzte der Ausbau der Windenergie im Wald ein und wie hat er sich entwickelt?
Der systematische Ausbau begann ab 2010. Seitdem entstanden 88 % aller heute betriebenen Anlagen. Die stärksten Zubauwerte wurden 2016 und 2017 erreicht. Im Jahr 2025 gingen 134 neue Anlagen mit 734 MW Leistung auf Forstflächen in Betrieb.
Wie groß ist der Flächenbedarf einer Windenergieanlage im Wald?
Für den Betrieb einer Anlage sind im Mittel 0,53 ha Waldfläche dauerhaft freizuhalten. Während der Bauphase kommen durchschnittlich 0,59 ha temporärer Flächenbedarf hinzu, die anschließend wieder aufgeforstet werden. Insgesamt ergibt sich ein typischer Flächenbedarf von etwa 1,1 ha pro Anlage.
Wie wirkt sich die Anlagengröße auf den Flächenbedarf aus?
Mit zunehmendem Rotordurchmesser steigt vor allem der temporäre Flächenbedarf für Montage und Logistik. Anlagen mit 117–120 m Rotordurchmesser benötigen etwa 0,74 ha, bei 162–164 m steigt der Bedarf im Durchschnitt auf 1,43 ha. Der dauerhaft beanspruchte Flächenanteil verändert sich dagegen nur gering.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Windenergieanlagen im Wald?
Die Genehmigung richtet sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Bundeswaldgesetz und den Landeswaldgesetzen. Eingriffe sind auszugleichen oder zu ersetzen, meist durch Erstaufforstungen oder Waldumbaumaßnahmen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz und die EU‑Richtlinie RED III ermöglichen vereinfachte Verfahren in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten. Schutzgebiete und ökologisch sensible Waldstandorte sind ausgeschlossen.
Welche Rolle spielen Natur- und Artenschutz?
Wälder sind Lebensraum vieler Arten, darunter kollisionsgefährdete Vogelarten und der meisten in Deutschland vorkommenden Fledermausarten. Eine sorgfältige Standortwahl ist daher zentral. Geeignete Maßnahmen umfassen die Nutzung von Kalamitätsflächen, die Schonung von Höhlenbäumen sowie artspezifische Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
Welche Auswirkungen haben Eigentumsverhältnisse auf die Standortwahl?
48 % der Waldflächen in Deutschland befinden sich in privater Hand, 29 % in Landesbesitz, gut 20 % gehören Körperschaften. Viele Länder stellen landeseigene Waldflächen aktiv bereit und nutzen transparente Ausschreibungsverfahren. Die Pachteinnahmen sind ein wichtiger Faktor für Kommunen und Waldbesitzende.
Wie unterscheiden sich die Länderregeln zur Windenergienutzung im Wald?
Die Nutzung ist in Baden‑Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland‑Pfalz und dem Saarland umfassend möglich. Nordrhein‑Westfalen erlaubt sie auf Kalamitätsflächen und in waldreichen Kommunen. Niedersachsen, Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Thüringen haben ihre Vorgaben zuletzt gelockert. Schleswig‑Holstein, Hamburg und Bremen schließen Windenergie im Wald weiterhin aus.