PLATTFORM GENEHMIGUNGSSITUATION
Im Sommer 2018 rief die Fachagentur Wind und Solar auf Initiative ihrer Mitglieder die „Plattform Genehmigungssituation“ ins Leben. Daran beteiligten sich zuletzt rund 90 Vertreterinnen und Vertreter aus Bundes- und Landesministerien, Regionalplanungs- und Genehmigungsbehörden, Verbänden der Energiewirtschaft, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Projektentwicklung.
Ziel der Plattform war es, in einem institutionenübergreifenden Austausch bestehende und potenzielle Herausforderungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen zu identifizieren und gemeinsam praxisnahe Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Plattform wurden von den Teilnehmenden in die politische Diskussion eingebracht.
Die FA Wind fungierte als Koordinatorin der Plattform und als Organisatorin von drei Großtreffen, die in den Jahren 2019 bis 2022 stattfanden. Arbeitsaufträge aus der Plattform wurden sowohl durch die Fachagentur Wind und Solar selbst als auch durch die Mitglieder der Plattform – auch unter Hinzuziehung von weiteren Experten und Expertinnen – umgesetzt.
Die Mitglieder der Plattform haben seit 2018 maßgebliche Herausforderungen und Lösungsansätze für den Windenergieausbau zusammengetragen, strukturiert und priorisiert. Darüber hinaus hat die Fachagentur Wind und Solar verschiedene Umfragen durchgeführt, um bestimmte Themenbereiche mit empirischen Zahlen hinterlegen zu können, sowie Hintergrundpapiere zu unterschiedlichen Fragestellungen erstellt und veröffentlicht. Die hierzu erfolgten Aktivitäten werden auf den folgenden Seiten themenbezogen dokumentiert.
Regierung der 20. Legislaturperiode beschließt Maßnahmen
Seit 2022 hat sich bezüglich der Windenergie vor allem politisch einiges getan. Die Ampelregierung hatte sich die Umsetzung der Energiewende zu einem wesentlichen Ziel ihrer Politik gemacht und zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien die entsprechenden Grundlagen geschaffen. Auch die Fachagentur Wind und Solar war im Rahmen von Fachgesprächen, durch Stellungnahmen und Beratungen an diesen Prozessen unterstützend beteiligt.
So wurden bereits im Juli 2022 mehrere Gesetze und Gesetzesänderungen beschlossen. Relevant für die Windenergie an Land sind hier neben der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor allem das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und den Änderungen des Baugesetzbuches sowie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Weitere Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht und umgesetzt, so eine Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROG), die Umsetzung des Artikels 6 der EU-Notfallverordnung in § 6 WindBG und nicht zuletzt das Solarpaket 1, das auch Maßnahmen für die Windenergie enthält. Im Sommer 2024 erfolgte eine Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die insbesondere das Repowering von Windenergieanlagen erleichtert. Zum 1. Juli 2024 wurde die Förderrichtlinie für Bürgerenergiegesellschaften angepasst, wobei u. a. die Förderhöchstgrenze auf 300.000 Euro je Projekt erhöht wurde. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) wurde im Jahr 2024 zwar noch vom Bundeskabinett beschlossen, trat jedoch aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition im November 2024 nicht mehr in Kraft.
Erste Beschleunigungen, die auch auf die genannten Maßnahmen zurückzuführen sind, lassen sich bereits erkennen, wie zunehmende Genehmigungszahlen und verkürzte Genehmigungszeiten. Es ist davon auszugehen, dass sich die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auch in den nächsten Monaten und Jahren fortsetzen wird. Dieser Prozess wird von der Fachagentur Wind und Solar weiterhin beobachtet und durch zahlreiche Aktivitäten wie Publikationen und Veranstaltungen begleitet.
Weitere Treffen der Plattform Genehmigungssituation sind bis auf Weiteres nicht geplant.