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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 27.05.2016

Stand der Bearbeitung Januar 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 22 BV 15.2003

Rechts-/Themengebiet Natur- und Artenschutz

  1. Bei Lage eines Brutplatzes innerhalb des engeren Prüfbereichs um eine Windkraftanlage […] gilt eine widerlegliche Vermutung für das Bestehen eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass der engere Prüfabstand in den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten als „Mindestabstand“ bezeichnet wird.
  2. Legt der Vorhabenträger in einem solchen Fall stichhaltige Anhaltspunkte für eine Meidung oder einen seltenen Überflug des betreffenden Windenergieanlagen-Standorts substanziell dar, so ist der Sachverhalt insoweit weiter aufzuklären. 

(amtliche Leitsätze)