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Publikation
Wind

# Themen Windenergie im Wald

Datum der Entscheidung 10.02.2023

Stand der Bearbeitung August 2023

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 9 B 247/22.T

Rechts-/Themengebiet Erneuerbare-Energien-Gesetz, Genehmigungsverfahren

  1. Aus dem forstrechtlichen Gebot des Walderhalts folgt, dass auch beim Ausbau der Windenergie an Land Eingriffe in den Wald auf das notwendige Maß beschränkt bleiben müssen.
  2. Auf eine Genehmigung zur Waldumwandlung und zur Zulassung eines Eingriffs in Natur und Land- schaft findet § 63 BImSchG keine Anwendung.
  3. Der Ausbau vorhandener Forstwege zur Aufnahme von Schwerlastverkehr für die Errichtung eines Windparks in einem Waldgebiet bedarf in Hessen der Erteilung einer Baugenehmigung.
  4. Die Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen erstreckt sich über die Kernanlage hinaus grundsätzlich nur auf den Bau der Stand-, Montage- und Kranstellflächen sowie auf die Flächen für die Einbringung von Zisternen. 

(amtliche Leitsätze)