EnergieparkWahlheim_GVOMEDIA_wind_pv_Abo_Energy
Publikation
Wind

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 27.10.2023

Stand der Bearbeitung April 2024

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 22 D 271/21.AK

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Immissionsschutz

  1. Bei Unterschreitung der Abstände von acht bzw. fünf Rotordurchmessern zwischen zwei benachbarten Windenergieanlagen können standsicherheitsrelevante Auswirkungen in Betracht kommen. In einem solchen Fall ist ein Nachweis der Standorteignung durch eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich.
  2. Eine jährliche Ertragsminderung in Höhe von ca. 10 % übersteigt die Schwelle zur Rücksichtslosigkeit nicht, wenn eine Windenergieanlage in einem Windpark mit einer Vielzahl von Windenergieanlagen errichtet wird und daher damit zu rechnen ist, dass andere Anlagen in der Nachbarschaft errichtet werden, die die Windverhältnisse zu ihren Lasten verändern und eine bestehende Lagegunst mindern. 

(redaktionelle Leitsätze)