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Publikation
Wind

# Themen Planung, Seismologische Stationen

Datum der Entscheidung 24.09.2020

Stand der Bearbeitung März 2021

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 7 D 64/18.NE

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung, sonstige öffentliche Belange

  1. Für das nordrhein-westfälische Landesrecht ist in der Rechtsprechung geklärt, dass es mangels ausdrücklicher normativer Vorgaben für die Ausfertigung von Bebauungsplänen ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass eine Originalurkunde geschaffen wird, auf welcher der Bürgermeister als Vorsitzender des Rates zeitlich nach dem Ratsbeschluss und vor der Verkündung der Satzung schriftlich bestätigt, dass der Rat an einem näher bezeichneten Tag diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen habe. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen ist auch dann erforderlich, wenn es um die Ausfertigung eines Flächennutzungsplans geht. (Rn. 39)
  2. In Bezug auf die Eignung von Konzentrationsflächen darf nicht im Ungewissen bleiben, ob auf diesen Flächen tatsächlich Windenergienutzung stattfinden kann. Es muss eine hinreichende Gewähr dafür bestehen, dass der Nutzung der Windenergie keine Hindernisse entgegengehalten werden können. (Rn. 67- 69). 

(redaktionelle Leitsätze)