EnergieparkWahlheim_GVOMEDIA_wind_pv_Abo_Energy
Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 20.01.2020

Stand der Bearbeitung Juli 2020

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 2 D 100/17.NE

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

  1. Werden harte Tabukriterien in Zweifelsfällen als weiche Tabukriterien behandelt, muss die Planung tatsächlich parallel bzw. doppelt unter der Prämisse harter oder weicher Kriterien vollständig durchgeführt werden.
  2. Der landesplanerische Grundsatz, dem zufolge zwischen Windenergieanlagen und allgemeinen sowie reinen Wohngebieten ein Abstand von 1.500 m eingehalten werden soll, beruht allein auf dem Aspekt der Sicherung einer „Akzeptanz in der Bevölkerung“. Dieser Aspekt ist schon wegen seiner Unschärfe und fehlenden Greifbarkeit weder ein raumordnerisch noch ein bauleitplanerisch tauglicher oder handhabbarer Belang.
  3. Jedenfalls dann, wenn der Anteil der ausgewiesenen Konzentrationszonen 10 % des nach Abzug der harten Tabukriterien verbleibenden Gemeindegebiets ausmacht, ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft wurde. 

(redaktionelle Leitsätze)