EnergieparkWahlheim_GVOMEDIA_wind_pv_Abo_Energy
Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 26.02.2020

Stand der Bearbeitung Juli 2020

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 12 KN 182/17

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

  1. Es wird durch § 249 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht ermöglicht, in die Ausschlusszonen konzeptionell überholter Konzentrationsflächenplanungen aufgrund eines lediglich reduzierten Prüfungsprogramms weitere Sonderbauflächen einzufügen.
  2. Die generelle Einordnung von Landschaftsschutzgebieten als (nur) weiche Tabuzonen in Anknüpfung an eine theoretische Befreiungsmöglichkeit ist nicht gerechtfertigt. 

(amtliche Leitsätze)