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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 06.10.2020

Stand der Bearbeitung März 2021

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 1 A 11357/19.OVG

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Konzentrationszonenplanung, Raumordnung, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht , Natur- und Artenschutz

  1. […]
  2. Für die Bestandserfassung und für die Ermittlung des Tötungsrisikos des Rotmilans durch Windenergieanlagen haben sich keine bestimmten Maßstäbe und Methoden im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Oktober 2018 – 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 –) derart durchgesetzt, dass eine hiervon abweichende Vorgehensweise als nicht mehr vertretbar anzusehen wäre. (...)
  3. Der gerichtlichen Entscheidung über eine Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zugrunde zu legen. Spätere Änderungen zulasten des Anlagenbetreibers bleiben außer Betracht; nachträgliche Änderungen zugunsten des Betreibers sind jedoch ebenso zu berücksichtigen wie nachträglich gewonnene Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage.
  4. Zur Einstufung des Wespenbussards als nicht windkraftsensible Art. 

(amtliche Leitsätze)