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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz, Repowering

Datum der Entscheidung 24.08.2021

Stand der Bearbeitung Mai 2022

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 1 LB 21/16

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Natur- und Artenschutz

Das methodische Vorgehen der Genehmigungsbehörde, sich zum einen bei der Einschätzung einer Gefährdung von Vögeln durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen an einer Unterschreitung der aus Fachkonventionen folgenden Schwellenwerte hinsichtlich des einzuhaltenden Abstands (Ausschlussbereich) zwischen geplanten Windenergieanlagen und Vogelhorsten zu orientieren und zum anderen die konkreten Umstände des Einzelfalls (deutliche Unterschreitung des Schwellenwertes, Erhöhung der Rotorfläche bei Repowering) einzubeziehen, ist eine vertretbare Herangehensweise und führt zu einer plausiblen Einschätzung des Merkmals der signifikanten Erhöhung des Gefährdungs- bzw. Tötungsrisikos im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. 

(amtliche Leitsätze)