Titelbild Nationale Umsetzung der RED III
Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Planung

Stand 29.04.2026

Hintergrundpapier

Das am 15. August 2025 in Kraft getretene Gesetz zur nationalen Umsetzung der RED III regelt insbesondere die verpflichtende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie Genehmigungserleichterungen für Windenergieanlagen, Nebenanlagen und Energiespeicheranlagen am selben Standort. 

Mit den Beschleunigungsgebieten geht ein Paradigmenwechsel einher: Bestimmte umweltbezogene Aspekte werden bei ihrer Ausweisung bereits stärker auf Planungsebene betrachtet. Auf Genehmigungsebene werden zugleich innerhalb der Beschleunigungsgebiete erhebliche Erleichterungen geschaffen. Dies soll Doppelprüfungen verhindern. Für Planungsträger und Genehmigungsbehörden bedeutet dies eine neue Herausforderung bei der rechtssicheren Ausweisung entsprechender Flächen sowie bei der Anwendung von § 6b WindBG im Zulassungsverfahren.

Die Umsetzung der RED III ist rechtlich anspruchsvoll – hier liefert unser Hintergrundpapier eine erste Auslegung und eine wichtige Orientierung.

Das rund 50-seitige Papier erläutert die zentralen Inhalte des Umsetzungsgesetzes. Es wurde von einer Rechtsanwältin und einem Rechtsanwalt der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB verfasst.