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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 26.09.2019

Stand der Bearbeitung Juli 2020

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 7 C 5.18

Rechts-/Themengebiet Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung, Natur- und Artenschutz

  1. Die Möglichkeit einer Beteiligungsberechtigung genügt zur Begründung der Verbandsklagebefugnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a UmwRG, wenn diese von dem Ergebnis einer Vorprüfung abhängt.
  2. Der Auffangtatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG erfasst auch solche Vorhaben, bei denen nach Durchführung einer UVP-Vorprüfung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
  3. Artenschutzrechtliche Belange i.S.d. § 44 Abs. 1 BNatSchG sind in der Regel bei der standortbezogenen Vorprüfung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie förmlich als Schutzzweck eines Gebietes nach Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG bestimmt wurden. 

(amtliche Leitsätze)