EnergieparkWahlheim_GVOMEDIA_wind_pv_Abo_Energy
Publikation
Wind Solar

# Themen Sonstiges

Datum der Entscheidung 21.03.2023

Stand der Bearbeitung April 2024

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen XIII ZR 2/20

Rechts-/Themengebiet Erneuerbare-Energien-Gesetz

Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird. 
(amtlicher Leitsatz)