# Themen Planung
Stand
22.04.2024
Interaktive Karten zeigen den Stand bei der Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels
Seit 1. Februar 2023 gibt es ein verbindliches Zwei-Prozent-Flächenziel für die Nutzung der Windenergie in Deutschland. Jedes Bundesland ist demnach verpflichtet, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Diese Anteile werden als Flächenbeitragswerte bezeichnet und sind im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgelegt. Die Länder haben verschiedene Möglichkeiten, um ihre Verpflichtung zu erfüllen. Dabei haben sie die Freiheit selbst zu entscheiden, welche Planungsebene die Flächen ausweist und wie die Flächenvorgaben räumlich verteilt werden.
Die dargestellte Karte zeigt, wie das 2-Prozent-Ziel des Bundes für Windenergieflächen auf die Länder verteilt ist. Sie ist ist Teil eines Kartendossiers mit insgesamt vier Karten. Informieren Sie sich umfassend:
Die Fachagentur Wind und Solar hat das Thema mithilfe von vier Karten aufbereitet. Mit den interaktiven Karten wird u. a. visualisiert, wie viel Fläche auf Landesebene jeweils noch fehlt, um die Flächenbeitragswerte nach dem WindBG zu erreichen.
Die Karten treffen Aussagen zu folgenden Fragen: