BAYERN
Mit einer Fläche von 70.542 km² ist Bayern das größte deutsche Bundesland. Die Einwohnerdichte beträgt 190 Einwohner pro km². Mit insgesamt 13.369.393 Einwohnern im Jahr 2022 hat das Bundesland die zweitgrößte Einwohnerzahl.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich seit Oktober 2023 erneut aus CSU und den Freien Wählern zusammen, Ministerpräsident ist seit März 2018 Markus Söder (CSU).
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2022 bei 53.768 €.
Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche belief sich Ende 2022 auf 46,1 Prozent. Der Waldflächenanteil betrug 35,3 Prozent.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2022
Basisinformationen
Koalitionsvertrag (2023-2028) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Nachhaltig, modern und zukunftssicher“
„1. Für den Ausbau unserer Heimatenergien“
„[…] Wir setzen auf einen ausgewogenen Mix an verschiedenen erneuerbaren Energieträgern. […]
Wir vereinbaren daher:
Wir wollen den Ausbau unserer Heimatenergien nochmals forcieren und die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 verdoppeln. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wollen wir bis 2030 verdreifachen. Das Potential hierfür auf staatlichen Gebäuden wollen wir bis 2025 voll ausschöpfen. Das Potential von Photovoltaik im Bereich der Landwirtschaft, auf Moor- und Wasserflächen sowie Überschwemmungsgebieten sowie entlang von Verkehrsflächen, wie z.B. auf Lärmschutzwänden, wollen wir nutzen. Dabei gilt es, die Kombination erneuerbarer Energien mit Landwirtschaft, beispielsweise durch Agri-PV, besser zu nutzen, um landwirtschaftliche Flächen zu schonen.
Auch bei der Windkraft ist es unser Ziel, mittelfristig einen Spitzenplatz in Deutschland beim Wind an Land zu erreichen. Unser erstes Ziel auf diesem Weg sind 1.000 neue Windkraftanlagen im Freistaat bis 2030. Hierfür bauen wir die staatliche Windenergiegesellschaft „Bayern Wind“ unter dem Dach der Bayerischen Staatsforsten auf. Sie soll die Stromerzeugung im Staatswald ausweiten und beschleunigen. Daneben treiben wir die großen Windparks im bayerischen Chemiedreieck und im Frankenwald zügig voran und heben auch das Potential von Windkraft in Privatwäldern. Die Tätigkeit unserer regionalen Windkümmerer wollen wir fortführen.
Ein finanzieller Ausgleich für die Region und eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz vor Ort entscheidend erhöhen. Wir setzen uns daher gegenüber dem Bund für bundesweit einheitliche und verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgerinnen und Bürgern ein. Sollte die Bundesregierung hier nicht handeln, werden wir eine landesgesetzliche Regelung einführen.
Mit Blick auf das Spannungsfeld zwischen militärischen Vorgaben und dem Ausbau der Windkraft fordern wir den Bund auf, die Genehmigung hinsichtlich des militärischen und zivilen Luftverkehrs zu erleichtern.“
- Freiheit und Stabilität - Für ein modernes, weltoffenes und heimatverbundenes Bayern (2023): Koalitionsvertrag zwischen der CSU und den Freien Wählern Bayern 2023-2028
Bayrisches Klimaschutzgesetz
Im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020 sind Ziele und Maßnahmen verankert, um Ursachen und Folgen des Klimawandels einzudämmen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels voranzubringen. In Artikel Art. 2 des Gesetzes ist festgehalten, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien inklusive der Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
- Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020
Bayerisches Aktionsprogramm Energie
Das Bayerische Aktionsprogramm Energie von 2019 baut auf dem Bayerischen Energieprogramm von 2015 und dem Bayerischen Energiekonzept von 2011 auf und schreibt diese fort. Das Programm bildet die Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien auf bayerischer Ebene. Um die Energiewende voranzutreiben, sollen 300 neue Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1 GW bis 2022 initiiert werden.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2019): Bayerisches Aktionsprogramm Energie
Im „Aktionsprogramm Energie“ werden 73 Einzelmaßnahmen für mehr dezentrale und erneuerbare Energieversorgung vorgestellt. Seither wurden 69 dieser Maßnahmen umgesetzt.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2022): Aktionsprogramm Energie
Bayerische Klimaschutzoffensive und Klimaschutzprogramm
Mit der Klimaschutzoffensive setzt die Bayerische Staatsregierung neue Maßstäbe: Mit dem Dreiklang aus einem eigenen Bayerischen Klimaschutzgesetz, dem Bayerischen Maßnahmenpaket zum Klimaschutz und erheblichen Investitionen bekräftigt Bayern seinen Willen zu nachhaltigem Klimaschutz. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes setzt diesen Willen fort. Die Klimaneutralität Bayerns soll bereits im Jahr 2040 erreicht sein. Während die unmittelbare Staatsverwaltung bis 2028 klimaneutral sein soll, gilt dieses Ziel für die Staatsregierung nun ab 2023. Analog zu den Klimazielen des Bundes und der EU sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % sinken.
Das bayerische Klimaschutzprogramm ist dabei das Herz der Klimaschutzoffensive, welches weiterhin auf den bewährten drei Säulen der bayerischen Klimapolitik basiert: Minderung des Treibhausgasausstoßes in Bayern, Anpassung an die Folgen des Klimawandels und verstärkte Forschung zu Umwelt- und Klimaschutz. Dabei werden alle Bereiche mit einbezogen - von Wäldern, Mooren und Wasser über Innovationen, Energie und Mobilität bis hin zur Vorbildfunktion des Staates sowie der Förderung des kommunalen Klimaschutzes. Das Klimaschutzprogramm ist dynamisch angelegt und wird permanent fortgeschrieben und aktualisiert. So wurden manche Maßnahmen bereits umgesetzt, neue Maßnahmen sind hinzugekommen. In seiner aktuellen Version umfasst es rund 150 Maßnahmen. Für die Windenergie sind vor allem folgende Maßnahmen entscheidend:
- 100 neue Windenergieanlagen in den Bayerischen Staatsforsten
- Windenergie: Ausbau und Reform (Einführung der Ausnahmetatbestände bzgl. der 10H-Regelung)
- Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (Wegfall der Erlaubnisverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld von Denkmälern, außer bei besonders landschaftsprägenden Denkmälern)
- Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen)
Unter Punkt 6 Energie legt Bayern den Schwerpunkt auf den Ausbau erneuerbarer Energien, um die Energiewende zu stärken. U.a. sollen in bayerischen Staatswäldern etwa 100 neue Windkraftanlagen entstehen.
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2023): Bayerisches Klimaschutzprogramm
Energie-Atlas Bayern
Der Energie-Atlas Bayern ist das zentrale Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zur Energiewende. Es stellt zahlreiche Informationen zu Wind- und Solarenergie in Text und Karten bereit.
Das Verfahrenshandbuch bereitet Informationen zu immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche sowie baurechtliche Verfahren verständlich auf. Es adressiert nicht nur Projektentwickler, sondern insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger, die in erneuerbare Energie investieren möchten.
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) (2023): Erläuterung der Zulassungsverfahren für die Nutzung erneuerbarer Energien
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Prinzregentenstraße 28 - 80538 München
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Rosenkavalierplatz 2 -81925 München
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Franz-Josef-Strauß-Ring 4 - 80539 München
Zuständige Landesplanungsbehörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Prinzregentenstraße 28 - 80538 München
Landesplanungsgesetz
- Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254, BayRS 230-1-W)
Landesentwicklungsprogramm
Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen, Klimawandel und gesunde Umwelt sowie nachhaltige Mobilität abschließend beschlossen. Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.
Neben Vorgaben zur Flächenausweisung für die Windenergienutzung wird darin festgehalten, dass in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt werden können. Vorbelastete Standorte, landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete und Flächen, auf denen eine Vereinbarkeit mit anderen Nutzungen, insbesondere der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Windenergienutzung gegeben ist, sollen bevorzugt werden.
- Bayerische Staatsregierung: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 16. Mai 2023 (Bayerisches GVBl. S. 213 ff., BayRS 230-1-5-W)
- Landesentwicklungsprogramm Bayern 2023 (LEP Bayern)
Planungsträger
Planungsträger sind die Regionalen Planungsverbände der 18 bayerischen Regionen. Mitglieder der Planungsverbände sind alle Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise der jeweiligen Planungsregion (Art. 8 Bayerisches Landesplanungsgesetz - BayLplG).
Instrumente der Regionalplanung
Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen
Regionalpläne
In Bayern gibt es in 18 Planungsregionen Regionalpläne. Der aktuelle Stand der Regionalplanung und Informationen zur windenergierelevanten Teilfortschreibungen sind jeweils auf den Homepages der Regionalen Planungsverbände einzusehen.
Eine Übersicht über alle Regionalen Planungsverbände sowie Links zu den jeweiligen Stellen stellt die Landesentwicklung Bayern zur Verfügung.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Praxisbeispiele Bürgerwindenergieanlagen (Thementeil)
Die Landesregierung will sich gegenüber dem Bund für bundesweit einheitliche und verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgerinnen und Bürgern einsetzen. Falls die Bundesregierung nicht entsprechend handelt, soll eine landesgesetzliche Regelung eingeführt werden.
- Landesagentur für Energie und Klimaschutz, Bayerisches Landesamt für Umwelt (2023): Leitfaden “Kommunales Flächenpooling”
Der Energieatlas stellt eine 3D-Analyse von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen zur Verfügung, mit der sich Anlagen visualisieren lassen.
Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK)
Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) unterstützt die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. LENK koordiniert die bayerischen Aktivitäten für Energiewende und Klimaschutz und vernetzt alle nachgeordneten staatlichen Institutionen mit Verbänden und weiteren wichtigen externen Agierenden. Der Fokus liegt neben der Vernetzung auch auf der Windenergieoffensive AUFWIND mit der Vor-Ort-Betreuung von Kommunen durch die Windkümmerer. Ziele von AUFWIND sind es, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen, Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen und durch verbesserte Rahmenbedingungen den Ausbau der Windenergie in Bayern anzuschieben.
Windkümmerer
Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stehen interessierten Kommunen im Rahmen der Zukunftsinitiative AUFWIND seit Herbst 2020 Regionale Windkümmerer zur Seite. Die Experten für Windenergie beraten und unterstützen ausgewählte Kommunen bei der Initiierung von Windenergieprojekten. Die bayernweite Steuerung und Vernetzung der Windkümmerer übernimmt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK). Das Programm Windkümmerer wurde sehr gut angenommen und wird seit Anfang 2023 nun in einer zweiten Förderperiode als Windkümmerer 2.0 fortgeführt. Kommunen können sich eigeninitiativ über die Homepage der LENK für das Angebot der Windkümmerer bewerben.
- Weitere Informationen zu AUFWIND und den Windkümmerern
Windstützpunkte
Als Impulsgeber für Windenergie und für die Energiewende wurden in Bayern sogenannte Windstützpunkte eingerichtet. Kommunen, Energieversorger, Windindustrie und Forschung werden so vernetzt. Durch Besichtigungen, mit Hilfe von Lehrpfaden und anderen Angeboten kann man sich vor Ort über Windenergie informieren. Windstützpunkte gibt es in Schweinfurt, Uffenheim, Wildpoldsried und Wunsiedel.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern – FAQ
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern – der Kartenviewer des Freistaats Bayern zur Energiewende
LandSchafftEnergie+
LandSchafftEnergie+ unterstützt bei der Umsetzung der Energiewende im ländlichen Raum. Es berät bei technischen Fragestellungen, bei den baurechtlichen Vorgaben und Fragen zu förderpolitischen Rahmenbedingung nach dem EEG.
Kommunale Spitzenverbände
Weitere Akteure
Nach den Energiegipfeln 2018/2019 wurde ein Energiebeirat ins Leben gerufen. Er besteht aus 82 Mitgliedern, die aus Verbänden, Organisationen, Unternehmen und Wissenschaft rekrutiert wurden. Aufgabe des Beirates ist es, den Dialog über die Energiewende mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fortzuführen. Der Energiebeirat tagt zwei Mal jährlich.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Energiedialog des StWLE
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
Windenergiespezifische Informationen
Energie-Atlas Bayern - Wissensplattform Wind
Der Energie-Atlas Bayern stellt als das zentrale Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zur Energiewende zahlreiche weitere Informationen in Text und Karten bereit, u. a. auch zum Thema Windenergie.
- Windenergie Wissen
- Themenplattform Windenergie
- Windenergie in Kommunen
- Gebietskulisse Windkraft
- Potenzial
- 3D-Analyse Wind und PV
- Förderung
- FAQ
Energie-Atlas Bayern - Themenplattform Windenergie
Auf der Themenplattform Windenergie finden sich die von den zuständigen Ressorts aktualisierten Hinweise und Verwaltungsvorschriften zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sowie ergänzende Informationen. Das Portal löst den am 31. August 2023 außer Kraft getretenen Windenergie-Erlass ab.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern – Wissensplattform Wind
Windenergie in Bayern
Weitere Informationen und Downloads zum Thema Windenergie stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf seiner Homepage zur Verfügung.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Windenergie in Bayern
Anwendungshinweise zur 10 H-Regelung
Nach Art. 82 Abs. 1 BayBO sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur dann nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert, wenn sie einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten. Für die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB ist die 10 H-Regelung unbeachtlich.
- Bayerisches Innenministerium: Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung
Am 27. Oktober 2022 wurde vom Landtag eine Lockerung der 10 H-Regelung beschlossen. So wird gemäß der Lockerung in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen und Bahntrassen der Abstand der Windräder zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter reduziert. In Windenergiegebieten erfolgt die Festlegung des Abstands seit Juni 2023 gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (April 2023): Bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen
- Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B) zuletzt geändert 24. Juli 2023, Art. 82 Windenergie und Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude
- Bayerische Staatsregierung (Oktober 2022): Pressemitteilung zur Lockerung von 10 H
Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Bayern einen Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 1,8 bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Zur Erreichung des bundesgesetzlich festgelegten Zwischenziels wurden im LEP 2023 regionale Teilflächenziele bestimmt. Diese wurden gleichmäßig auf die 18 Planungsregionen übertragen. Als Stichtag wurde entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung der 31. Dezember 2027 festgelegt.
- Bayerische Staatsregierung: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 16. Mai 2023 (Bayerisches GVBl. S. 213 ff., BayRS 230-1-5-W)
- Landesentwicklungsprogramm Bayern 2023 (LEP Bayern)
Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen (wird derzeit aktualisiert)
Das Merkblatt soll aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen Windenergieanlagen mit den Belangen des Trinkwasserschutzes vereinbar sein können und welche planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Einschränkungen fachlich begründet sind. Es richtet sich als Arbeitshilfe vor allem an die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden, aber auch an alle berührten Planungsträger und Behörden.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (August 2012): Merkblatt "Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen"
Info-Broschüre: Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit
In der Broschüre der Reihe "Umweltwissen" wird das komplexe Thema Infraschall und Windenergieanlagen in der 6. Auflage anschaulich anhand wissenschaftlich belastbarer Studien betrachtet und dokumentiert.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt und Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2023): Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit
Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 Bayerisches Immissionsschutzgesetz – BayImSchG). Die Kreisverwaltungsbehörden sind die Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden und die kreisfreien Städte.
- BayernPortal: Übersicht über die Kreisverwaltungsbehörden
Energie-Atlas Bayern – Themenplattform Windenergie
Der Windenergie-Erlass Bayern wurde zum 1. September 2023 durch die Themenplattform Windenergie abgelöst (s. o.). Auf der Themenplattform, die integriert ist in den Energie-Atlas Bayern, finden sich die von den zuständigen Ressorts aktualisierten Hinweise und Verwaltungsvorschriften sowie ergänzende Informationen.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern – Themenplattform Windenergie
Die Themenplattform enthält u. a. Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die sowohl für Antragsteller als auch für betroffene Behörden die Rechtslage und die im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens relevanten Belange zusammenfassen.
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (August 2023): Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren – Rechtslage
Energie-Atlas Bayern
Der Energie-Atlas Bayern enthält unter der Rubrik "Wind" zahlreiche Informationen zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern – Thema Wind
Energie-Atlas Bayern – Themenplattform Windenergie
Die Website „Naturschutz“ auf der Themenplattform Windenergie gibt u. a. einen Überblick zu den neuen naturschutzrechtlichen Regelungen im Bereich Windenergie.
- Bayerische Staatsregierung: Themenplattform Windenergie – Naturschutz
Windenergie und Artenschutz
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat zum Thema Artenschutz und Windenergie mehrere Arbeitshilfen erstellt und hinsichtlich der Vogelwelt verschiedene Grundlagenuntersuchungen durchführen lassen. Die Arbeitshilfen und Hinweise werden als Downloads auf den Unterseiten „Windenergie und Vogelschutz“ sowie „Windenergie und Fledermausschutz“ zur Verfügung gestellt und sollen die Bewertung der Auswirkungen von geplanten Windenergieanlagen erleichtern und als Entscheidungshilfe für Behörden und Planungsträger dienen.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Online-Portal „Windenergie und Artenschutz“
Windenergie und Vogelschutz
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (2021): Arbeitshilfe Vogelschutz und Windenergienutzung - Fachfragen des bayerischen Windenergie-Erlasses
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2023): Hinweise zur Erfassung von Brutplätzen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten in immissionsschutzrechtlichen Verfahren
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Forschungsprojekt Antikollisionssystem Identiflight
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Vertiefende Studien zu Vogelschutz und Windenergienutzung
Windenergie und Fledermausschutz
Die dreiteilige Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Fledermausschutz und Windkraft soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem Windenergie-Erlass für die betroffenen Akteure erleichtern.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (2017): Fledermausschutz und Windkraft -Teil 1: Fragen und Antworten - Arbeitshilfe
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (2017): Fledermausschutz und Windkraft - Teil 2: Verringerung des Kollisionsrisikos
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (2017): Fledermausschutz und Windkraft - Teil 3: Schlussfolgerungen aus dem Gondelmonitoring - Arbeitshilfe
Ende 2024 stand mit 310 Windenergieanlagen jede vierte Anlage im Wald, was mit 853 MW Leistung 32 Prozent der installierten Leistung entspricht.
Laut Themenplattform Windenergie können auch Windenergieanlagen im Wald einen wertvollen Beitrag für Klimaschutz und Energieversorgung leisten. Die wesentlichen waldrechtlichen Belange, die bei der Planung im Wald zu beachten sind, werden unter dem Kapitel „Waldrecht“ als Downloads zur Verfügung gestellt.
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern – Themenplattform Windenergie - Waldrecht
Weitere Informationen und Downloads, auch zum Thema Windenergie im Wald, stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf seiner Homepage zur Verfügung.
- Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Windenergie in Bayern
Die Bayerische Forstverwaltung setzt sich für einen maßvollen und verträglichen Ausbau der Windenergie im Wald ein und stellt selbst Flächen zur Verfügung. Dabei stehen die Berücksichtigung kommunaler Belange, eine wald- und flächenschonende Umsetzung von Projekten und die Realisierung von Konzepten für Bürgerwindanlagen im Vordergrund.
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: Energiewende und Klimaschutz
- Bayerische Staatsforsten: Regenerative Energien
Die im Landeswaldgesetz geschützten Flächen, zum Beispiel Naturwaldreservate und Naturwaldflächen sowie weitgehend Schutz-, Erholungs- und Bannwald, bleiben von der Windenergienutzung ausgeschlossen.
- Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
Das „Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk“, kurz C.A.R.M.E.N. e. V., bietet auf seiner Website „Windenergie im Wald“ einige Tipps und Anregungen zur schonenden Umsetzung der Windenergienutzung im Wald.
- C.A.R.M.E.N. e.V: Windenergie im Wald – Tipps aus der Praxis zur waldschonenden Umsetzung
Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
- 2016: 2.156 MW, davon 625 MW im Wald
- 2017: 2.470 MW, davon 739 MW im Wald
- 2018: 2.493 MW, davon 752 MW im Wald
- 2019: 2.511 MW, davon 765 MW im Wald
- 2020: 2.543 MW, davon 792 MW im Wald
- 2021: 2.568 MW, davon 792 MW im Wald
- 2022: 2.610 MW, davon 808 MW im Wald
- 2023: 2.636 MW, davon 824 MW im Wald
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
- Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
- 2016: 1.997 Anlagen, davon 243 im Wald
- 2017: 1.108 Anlagen, davon 282 im Wald
- 2018: 1.116 Anlagen, davon 286 im Wald
- 2019: 1.122 Anlagen, davon 290 im Wald
- 2020: 1.130 Anlagen, davon 296 im Wald
- 2021: 1.136 Anlagen, davon 296 im Wald
- 2022: 1.147 Anlagen, davon 301 im Wald
- 2023: 1.154 Anlagen, davon 305 im Wald
- Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
- Fachagentur Windenergie an Land (2024): Entwicklung der Windenergie im Wald
Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Windenergieanlagen Bestand (Kartenteil)
Weitere Daten
- Bayerische Staatsregierung: Energie-Atlas Bayern - Daten und Fakten (Thementeil)
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Dezember 2022): Monitoringbericht - Berichtsjahr 2021
- Bund-Länder-Kooperationsausschuss – Länderbericht Bayern 2024
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (2019): Bundesländer mit neuer Energie – Statusreport_2019-20
- Agentur für Erneuerbare Energien e.V.: Föderale Energiewende – Daten, Fakten, Hintergründe
- Föderal Erneuerbar - Landesinfo BY
Jugendbildungsstätte Waldmünchen
Seit 2014 wird im Energiepark die Bildung für nachhaltige Entwicklung fokussiert. Das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und Ressourcen wird dem Besucher durch Experimente, Informationstafeln und Workshops nähergebracht.
Energiepfad durchs Augsburger Land
Die Bürgerstiftung Augsburger Land hat im Landkreis Augsburg einen Energiepfad mit 17 Stationen angelegt. Der Energiepfad soll den Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen der lebensnotwendigen und vielfältigen Energieformen Antworten geben, technisches Verständnis vermitteln und zu effizienterem Umgang mit Energien anregen.
Solarenergiespezifische Informationen
Energie-Atlas Bayern - Themenplattform PV
Der Energie-Atlas Bayern ist das zentrale Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zur Energiewende. Es stellt zahlreiche Informationen zu Wind- und Solarenergie in Text und Karten bereit.
Vertieft werden u. a. die Themen:
- Planung und Genehmigung
- Arten der Nutzung
- Umweltaspekte
- Potenzialflächen, etc.
Potenzialflächen
Die PV-Freiflächenkulisse ist eine bayernweite Übersichtskarte. Sie liefert eine grobe Erstbewertung der Potenzialflächen für die Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
- Energie-Atlas Bayern: PV-Freiflächenkulisse
Leitfäden
Leitfaden mit allgemeinen Informationen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen:
- C.A.R.M.E.N. (2023): Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Leitfaden.
Informationen über die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2024): Ministerielle Hinweise zu energierechtlichen und –wirtschaftlichen Fragestellungen bei PV-Freiflächenanlagen.
Die Themenplattform des Energie-Atlas Bayern für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen stellt die in Bayern geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen neben weiterführenden Links und Hinweisen zusammenfassend dar.
- Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Energie-Atlas Bayern: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
- Energie-Altas Bayern: Raumordnung und Regionalplanung
- Energie-Atlas Bayern: PV-Freiflächenförderung auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten
Bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere naturschutzrechtliche Schutzgebiete (z. B. Landschaftsschutzgebiete), gesetzlich geschützte Biotope i. S. d. § 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG und artenschutzrechtliche Vorgaben. Andere naturschutzrechtliche Vorgaben können je nach Einzelfall betroffen sein. Ein Überblick zu den neuen naturschutzrechtlichen Regelungen im Bereich Photovoltaik- Freiflächenanlagen liefert die Themenplattform Photovoltaik des Energieatlasses.
- Energie-Atlas Bayern: Naturschutz
Hinweise des Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zum Umgang mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen:
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2023): Hinweise zum Umgang mit natur- und artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2024): Textliche Zonierungskonzepte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten
Die folgende Broschüre gibt einen kompakten Überblick über die naturverträgliche Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen mit konkreten Maßnahmen von der Planung bis zum Betrieb der Anlage und deren ökologischen Auswirkungen.
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2023): PV-Freiflächen – naturverträglich gestalten
Für die Bewältigung der Eingriffsregelung bei PV-Freiflächenanlagen wurden Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen ressortübergreifend abgestimmt.
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (2024): Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen
Moor-PV
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (2022): Umweltfachliche Grundlagen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Standorten im Donaumoos
Agri-PV
- Technologie- und Förderzentrum (TFZ) (2024): Agri-PV Leitfaden: Planung, Genehmigung und Bau
Floating-PV
Schwimmende PV-Anlagen dürfen ausschließlich auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern errichtet werden (vgl. § 36 Abs. 3 Nr. 1 WHG).
- Energie-Atlas Bayern: Wasserrecht
Im September 2024 startete ein Pilotprojekt für die erste schwimmende Photovoltaikanlage auf Klärteichen. Das Projekt wird von den Kommunalunternehmen AWA-Ammersee und Ammerseewerke gemeinsam mit dem Projektpartner SINN Power betrieben.
Der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zeigt die installierten Leistungen der Photovoltaikanlagen je Gemeinde in Bayern bzw. je Landkreis in Bayern.
- Energie-Atlas Bayern: Daten und Fakten
Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2024 verzeichnete Bayern im Jahr 2023 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 3.825,2 MW. Damit stieg die installierte Leistung im Freistaat Ende 2023 auf insgesamt 22.452,8 MW.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024): Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien 2024
Letzte Aktualisierung: Dezember 2024