BAYERN

Deutschland

Mit einer Fläche von 70.542 km² ist Bayern das größte deutsche Bundesland. Die Einwohnerdichte beträgt 190 Einwohner pro km². Mit rund 13,25 Millionen Einwohnern im Jahr 2024 hat das Bundesland die zweitgrößte Einwohnerzahl.

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich seit Oktober 2023 erneut aus CSU und den Freien Wählern zusammen, Ministerpräsident ist seit März 2018 Dr. Markus Söder (CSU).

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf lag im Jahr 2024 bei 58.817 €.

Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Gesamtfläche belief sich Ende 2023 auf 46 Prozent. Der Waldflächenanteil betrug 35,4 Prozent.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2025

Basisinformationen

Koalitionsvertrag (2023-2028) - Auszug wind- und solarenergierelevanter Passagen
Kapitel „Nachhaltig, modern und zukunftssicher“

„1. Für den Ausbau unserer Heimatenergien“

„[…] Wir setzen auf einen ausgewogenen Mix an verschiedenen erneuerbaren Energieträgern. […]

Wir vereinbaren daher: 

Wir wollen den Ausbau unserer Heimatenergien nochmals forcieren und die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 verdoppeln. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wollen wir bis 2030 verdreifachen. Das Potential hierfür auf staatlichen Gebäuden wollen wir bis 2025 voll ausschöpfen. Das Potential von Photovoltaik im Bereich der Landwirtschaft, auf Moor- und Wasserflächen sowie Überschwemmungsgebieten sowie entlang von Verkehrsflächen, wie z.B. auf Lärmschutzwänden, wollen wir nutzen. Dabei gilt es, die Kombination erneuerbarer Energien mit Landwirtschaft, beispielsweise durch Agri-PV, besser zu nutzen, um landwirtschaftliche Flächen zu schonen.

Auch bei der Windkraft ist es unser Ziel, mittelfristig einen Spitzenplatz in Deutschland beim Wind an Land zu erreichen. Unser erstes Ziel auf diesem Weg sind 1.000 neue Windkraftanlagen im Freistaat bis 2030. Hierfür bauen wir die staatliche Windenergiegesellschaft „Bayern Wind“ unter dem Dach der Bayerischen Staatsforsten auf. Sie soll die Stromerzeugung im Staatswald ausweiten und beschleunigen. Daneben treiben wir die großen Windparks im bayerischen Chemiedreieck und im Frankenwald zügig voran und heben auch das Potential von Windkraft in Privatwäldern. Die Tätigkeit unserer regionalen Windkümmerer wollen wir fortführen.

Ein finanzieller Ausgleich für die Region und eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz vor Ort entscheidend erhöhen. Wir setzen uns daher gegenüber dem Bund für bundesweit einheitliche und verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgerinnen und Bürgern ein. Sollte die Bundesregierung hier nicht handeln, werden wir eine landesgesetzliche Regelung einführen.

Mit Blick auf das Spannungsfeld zwischen militärischen Vorgaben und dem Ausbau der Windkraft fordern wir den Bund auf, die Genehmigung hinsichtlich des militärischen und zivilen Luftverkehrs zu erleichtern.“

Bayerisches Klimaschutzgesetz

Im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020 sind Ziele und Maßnahmen verankert, um Ursachen und Folgen des Klimawandels einzudämmen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels voranzubringen. In Artikel Art. 2 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes ist festgehalten, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien inklusive der Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Energieplan Bayern 2040

Der Energieplan Bayern 2040 ist als energiepolitisches Gesamtkonzept angelegt und zeigt mit seinen fünf einzelnen Strategien (Speicher, Wasserstoff, Versorgungssicherheit, Wärme, erneuerbare Energien) einen konkreten und realisierbaren Weg auf, wie die Klimaneutralität in Bayern im Bereich der Energieversorgung erreicht werden kann. Dazu werden u.a. weiterführende Maßnahmen und Aktivitäten genannt und konkrete Forderungen für eine zielgerichtete Weiterentwicklung an die Bundesregierung adressiert. Die Erneuerbare-Energien-Strategie fokussiert den systematischen Ausbau der Solar-, Wind- und Bioenergie, der Geothermie sowie der Wasserkraft in Bayern.

Bayerische Klimaschutzoffensive und Klimaschutzprogramm

Mit der Klimaschutzoffensive setzt die Bayerische Staatsregierung Maßstäbe: Mit dem Dreiklang aus einem eigenen Bayerischen Klimaschutzgesetz, dem Bayerischen Maßnahmenpaket zum Klimaschutz und erheblichen Investitionen bekräftigt Bayern seinen Willen zu nachhaltigem Klimaschutz. Die Bayerische Staatsregierung ist bereits seit 2023 klimaneutral, ab 2028 soll auch die unmittelbare Staatsverwaltung klimaneutral werden. Analog zu den Klimazielen des Bundes und der EU sollen die Treibhausgasemissionen je Einwohner bis 2030 um 65 % gegenüber dem Jahr 1990 sinken.

Das bayerische Klimaschutzprogramm ist das Herz der Klimaschutzoffensive und umfasst ambitionierte Maßnahmen zur Minderung des Treibhausgasausstoßes in Bayern und zur Stärkung der Klimaforschung. Dabei werden alle Bereiche mit einbezogen - von Wäldern, Mooren und Wasser über Innovationen, Energie und Mobilität bis hin zur Vorbildfunktion des Staates sowie der Förderung des kommunalen Klimaschutzes. Das Klimaschutzprogramm ist dynamisch angelegt und wird permanent fortgeschrieben und aktualisiert. So wurden manche Maßnahmen bereits umgesetzt, neue Maßnahmen sind hinzugekommen. In seiner aktuellen Version umfasst es über 100 Maßnahmen. Für die Solar- und Windenergie sind vor allem Maßnahmen im Aktionsfeld Erneuerbare Energien und Stromversorgung von Bedeutung.

Energie-Atlas Bayern

Der Energie-Atlas Bayern ist das zentrale Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zur Energiewende. Es stellt zahlreiche Informationen u.a. zu Wind- und Solarenergie in Text und Karten bereit.

Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien

Das Verfahrenshandbuch bereitet Informationen zu immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen sowie baurechtlichen Verfahren verständlich auf. Es adressiert nicht nur Projektentwickler, sondern insbesondere auch  Bürgerinnen und Bürger, die in erneuerbare Energie investieren möchten. 

Zuständige Landesplanungsbehörde
Landesplanungsgesetz
Landesentwicklungsprogramm

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen, Klimawandel und gesunde Umwelt sowie nachhaltige Mobilität abschließend beschlossen. Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.

Neben Vorgaben zur Flächenausweisung für die Windenergienutzung wird darin festgehalten, dass in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt werden können. Vorbelastete Standorte, landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete und Flächen, auf denen eine Vereinbarkeit mit anderen Nutzungen, insbesondere der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Windenergienutzung gegeben ist, sollen bevorzugt werden.

Planungsträger

Planungsträger sind die Regionalen Planungsverbände der 18 bayerischen Regionen. Mitglieder der Planungsverbände sind alle Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise der jeweiligen Planungsregion (Art. 8 Bayerisches Landesplanungsgesetz - BayLplG).

Instrumente der Regionalplanung

Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen

Regionalpläne

In Bayern gibt es in 18 Planungsregionen Regionalpläne. Der aktuelle Stand der Regionalplanung und Informationen zur windenergierelevanten Teilfortschreibungen sind jeweils auf den Homepages der Regionalen Planungsverbände einzusehen.

Eine Übersicht über alle Regionalen Planungsverbände sowie Links zu den jeweiligen Stellen stellt die Landesentwicklung Bayern zur Verfügung.

Zum 1. Januar 2026 sind im Bayerischen Gesetz über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) Neuerungen in Kraft getreten, welche vorsehen, dass Gemeinden bei neuen Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen beteiligt werden müssen. Der Wert einer solchen Beteiligung muss zwischen 0,2 und ca. 0,3 Cent pro eingespeister kWh liegen für Windenergieanlagen, die höher sind als 50 m, und Freiflächen-PV-Anlagen ab einer Leistung von 5 MW. Ermöglicht werden sowohl Direktzahlungen als auch individuelle Vereinbarungen zwischen Vorhabenträgern und Gemeinden. Befindet sich eine Anlage auf gemeindefreiem Gebiet, gilt auch der Landkreis als beteiligungsberechtigt, dem das Gebiet zugeordnet ist. Verletzt ein Vorhabenträger seine Pflicht, kann dieser durch Bescheid zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 0,3 Cent pro kWh verpflichtet werden. Ergänzend zur verpflichtenden Gemeindebeteiligung werden Vorhabenträger dazu angehalten, den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Angebot zur Teilhabe zu unterbreiten.

Darüber hinaus gehende Informationen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU):

Der Energieatlas stellt eine 3D-Analyse: Windräder und PV-Anlagen in der Landschaft visualisieren zur Verfügung, mit der sich Anlagen visualisieren lassen.

Weitere Informationen
Team Energiewende Bayern (TEB)

Mit der Initiative „Team Energiewende Bayern“ (TEB) bietet das StMWi den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen sowie den Unternehmen in Bayern eine objektive und vertrauenswürdige Orientierungshilfe rund um die Energiewende. Mit verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten und Maßnahmen (u. a. Veranstaltungen, Themenwochen, Kampagnen) erhöht das TEB das Verständnis für die komplexen Zusammenhänge im Energiebereich, motiviert durch Positivbeispiele und steigert somit die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Bevölkerung. Mit dem Wegweiser für Energieprojekte in Bayern bietet das TEB eine praktische Orientierungshilfe und unterstützt zielgerichtet die betreffenden Akteure.

Das TEB gliedert sich in 4 Gruppen:

  • Partner: Beraternetzwerk im Energiebereich
  • Unterstützer: Multiplikatoren und Vorreiter, die ihre Erfahrungen teilen
  • Gestalter: Leuchtturmprojekte, die motivieren
  • Mitglied: alle, die sich aktiv an der Energiewende in Bayern beteiligen
     
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Team Energiewende Bayern
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2025): Wegweiser für Energieprojekte in Bayern
Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK)

Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) unterstützt als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. LENK koordiniert die bayerischen Aktivitäten für Energiewende und Klimaschutz und vernetzt alle nachgeordneten staatlichen Institutionen mit Verbänden und weiteren wichtigen externen Agierenden. Der Fokus liegt neben der Vernetzung auch auf der Windenergieoffensive AUFWIND mit der Vor-Ort-Betreuung von Kommunen durch die Windkümmerer®. Ziele von AUFWIND sind es, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen, Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen und durch verbesserte Rahmenbedingungen den Ausbau der Windenergie in Bayern anzuschieben.

Nachgeordnete Institutionen

Ökoenergie-Institut Bayern (ÖIB)

Das Ökoenergie-Institut Bayern setzt Akzente für einen umweltverträglichen Ausbau der Ökoenergien in Bayern und begleitet diesen mit Datenauswertungen, Potenzialanalysen, Entwicklungsvorhaben und Informationen u. a. zu Energieeinsparmöglichkeiten.

C.A.R.M.E.N. e.V.

C.A.R.M.E.N. e.V. bietet unterschiedliche Dienstleistungen für Land- und Forstwirtschaft, Kommunen und öffentliche Hand, Wissenschaft, Unternehmen sowie Privatpersonen an. Die Beschäftigten tragen mit ihrem Fachwissen und ihren Erfahrungen zur Umsetzung und zum Gelingen verschiedenster Vorhaben bei. Die Erstinformation ist eine kostenfreie Dienstleistung des Netzwerks. Auch für Veranstaltungen Dritter stehen die Mitarbeitenden als Kontakt und Referierende zur Verfügung.
Ihre Expertise umfasst die Schwerpunkte Bioenergie, Solarenergie, Windenergie, Stromspeicherung, Energieeffizienz und Akzeptanzmanagement ebenso wie biobasierte Materialien und Produkte, Carbon Capture and Utizilation (CCU), Bioraffinerie und alternative Recyclingtechnologien.

LandSchafftEnergie+

LandSchafftEnergie+ unterstützt bei der Umsetzung der Energiewende im ländlichen Raum. Es berät bei technischen Fragestellungen, bei den baurechtlichen Vorgaben und Fragen zu förderpolitischen Rahmenbedingung nach dem EEG.

Bayern Innovativ / Bereich Energie & Bau

Das Innovationsnetzwerk Energie & Bau als Teil der Bayern Innovativ GmbH sorgt für Technologie- und Wissenstransfer von der Forschung in bayerische Unternehmen sowie Vernetzung der Energiebranche untereinander. Um die themenunabhängige Vernetzung kümmert sich insbesondere das Cluster Energietechnik als Teil der der Cluster-Offensive Bayern. Darüber hinaus gibt es für spezielle Energiethemen wie bspw. Batterien oder Energieeffizienz Subnetzwerke.

Netzwerke steigern die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und fördern die Innovationsdynamik. Davon profitieren mitwirkende Unternehmen durch Wettbewerbsvorteile und der Klimaschutz durch eine zügigere Umsetzung der Energiewende.

Stabsstellen Energiewende an den Bezirksregierungen

Die Stabsstellen Energiewende wurden 2023 neu geschaffen. Sie sind Koordinierungsstellen und Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Energiewende - für Vorhabenträger, Kommunen und staatliche Stellen. Sie sind - neben anderen Ressorts - auch zentraler Bestandteil der 2024 vom StMWi ins Leben gerufenen Fachgruppe zum Austausch über Erneuerbare Energien. Bei regelmäßigen Sitzungen werden beim Ausbau der erneuerbaren Energien auftretende Probleme identifiziert und Lösungen entwickelt. Ziel ist insbesondere die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Weitere wichtige Akteure
Windkümmerer®

Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stehen interessierten Kommunen im Rahmen der Windenergieoffensive AUFWIND seit Herbst 2020 Regionale Windkümmerer® zur Seite. Die Experten für Windenergie beraten und unterstützen ausgewählte Kommunen bei der Initiierung von Windenergieprojekten. Die bayernweite Steuerung und Vernetzung der Windkümmerer® übernimmt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK). Das erfolgreiche Programm wird seit Januar 2026 in einer dritten Auflage als Windkümmerer® 3 fortgeführt. Kommunen können sich eigeninitiativ über die Homepage der LENK für das Angebot der Windkümmerer® bewerben.

Windstützpunkte

Als Impulsgeber für Windenergie und für die Energiewende wurden in Bayern sogenannte Windstützpunkte eingerichtet. Kommunen, Energieversorger, Windindustrie und Forschung werden so vernetzt. Durch Besichtigungen, mit Hilfe von Lehrpfaden und anderen Angeboten kann man sich vor Ort über Windenergie informieren. Windstützpunkte gibt es in:

Energiekoordinatoren

An den Bezirksregierungen stehen zentrale Ansprechpartner (Energiekoordinatoren) für alle Fragen rund um die Energiewende zur Verfügung, z.B. für die relevanten Förderprogramme im Energiebereich. Sie informieren, beraten und vernetzen insbesondere die Kommunen, u. a. mit Fachveranstaltungen zu aktuellen Energiethemen oder durch den Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Energie- und Klimaschutzbeauftragten.

Staatliche Koordinierungsstellen Netzanschluss

In Bayern wurden bei den Regierungen dezentrale staatliche Koordinierungsstellen für den Netzanschluss geschaffen, um als vermittelnder Kontakt und Ansprechpartner bei Beschwerden für Netzanschlussbegehren zur Verfügung zu stehen. Die dezentralen Koordinierungsstellen werden von einer zentralen Stelle im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt. Vorrangig soll die Beratung jedoch durch die Regierungen erfolgen, um auf die lokalen Akteure zielgerichtet eingehen zu können. Die primäre Verantwortung für den Netzanschluss liegt allerdings weiterhin bei den zuständigen Netzbetreibern, die ebenfalls mit den Koordinierungsstellen zusammenarbeiten.

Kommunale Energieagenturen

Die bayerischen kommunalen Energieagenturen sind kompetente und neutrale Ansprechpartner vor Ort für Bürger, Kommunen und Unternehmen in allen Fragen rund um das Thema Energie. Durch ihre regionale Verankerung schieben sie mit ihren Dienstleistungs- und Beratungsangeboten die dezentrale Energiewende tatkräftig an. Die kommunalen Energieagenturen organisieren sich in einem Dachverein:

Kommunale Spitzenverbände

Verbände der Erneuerbaren Energien

Landesvertretung Bayern des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (LEE Bayern)

Der LEE Bayern vertritt in Bayern die Ziele der Energiewende und als Dachverband die Interessen seiner Mitglieder. 

Bundesverband WindEnergie – Landesverband Bayern

Schwerpunkte der BWE-Arbeit sind u.a. grundlegende technische Fragestellungen und Weiterentwicklungen in Fertigung und Betrieb von Windenergieanlagen, der Einfluss der Windenergie auf Mensch und Umwelt, Fragestellungen der Netzintegration und Netzsteuerung.

Energiebeirat

Nach den Energiegipfeln 2018/2019 wurde ein Energiebeirat ins Leben gerufen. Er besteht aus 82 Mitgliedern, die aus Verbänden, Organisationen, Unternehmen und Wissenschaft rekrutiert wurden. Aufgabe des Beirates ist es, den Dialog über die Energiewende mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fortzuführen. Der Energiebeirat tagt regelmäßig.

  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Energiedialog
Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.

Förderfibel Umweltschutz und Energie -Bayern, Wegweiser für Energieprojekte in Bayern

Betriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie Kommunen können sich in der "Förderfibel Umweltschutz und Energie" über aktuelle Förderprogramme (z.B. der LfA Förderbank) informieren, die bei der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen sowie bei Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Anspruch genommen werden können. 

Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten finden sich zudem im Wegweiser für Energieprojekte in Bayern: 

Windenergiespezifische Informationen

Energie-Atlas Bayern - Wissensplattform Wind

Der Energie-Atlas Bayern stellt als das zentrale Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zur Energiewende zahlreiche weitere Informationen in Text und Karten bereit, u. a. auch zum Thema Windenergie.

Energie-Atlas Bayern - Themenplattform Windenergie

Auf der Themenplattform Windenergie finden sich die von den zuständigen Ressorts aktualisierten Hinweise und Verwaltungsvorschriften zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sowie ergänzende Informationen.

Windenergie in Bayern

Weitere Informationen und Downloads zum Thema Windenergie stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf seiner Homepage zur Verfügung.

Umsetzung der Flächenbeitragswerte des WindBG

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes legt für Bayern einen Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent der Landesfläche bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 und einen Flächenbeitragswert von 1,8 bis zum Stichtag 31. Dezember 2032 fest. Zur Erreichung des bundesgesetzlich festgelegten Zwischenziels wurden im LEP 2023 regionale Teilflächenziele bestimmt. Diese wurden gleichmäßig auf die 18 Planungsregionen übertragen. Als Stichtag wurde entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung der 31. Dezember 2027 festgelegt.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Immissionsschutzgesetz – BayImSchG). Die Kreisverwaltungsbehörden sind die Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden und die kreisfreien Städte. Seit 01.01.2025 sind für die Genehmigung von Windparks mit sechs oder mehr Windenergieanlagen, bei denen es sich um eine gemeinsame Anlage handelt, die Regierungen zuständig (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b BayImSchG).

Energie-Atlas Bayern – Themenplattform Windenergie

Der Windenergie-Erlass Bayern wurde zum 1. September 2023 durch die Themenplattform Windenergie abgelöst (s. o.). Auf der Themenplattform, die integriert ist in den Energie-Atlas Bayern, finden sich die von den zuständigen Ressorts aktualisierten Hinweise und Verwaltungsvorschriften sowie ergänzende Informationen.

Die Themenplattform enthält u. a. Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die sowohl für Antragsteller als auch für betroffene Behörden die Rechtslage und die im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens relevanten Belange zusammenfassen, insbesondere: 

Anwendungshinweise zur 10 H-Regelung

Nach Art. 82 Abs. 1 BayBO sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur dann nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert, wenn sie einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten. Für die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB ist die 10 H-Regelung unbeachtlich.

Am 27. Oktober 2022 wurde vom Landtag eine Lockerung der 10 H-Regelung beschlossen. So wird gemäß der Lockerung in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten bzw. in Gebieten mit Flächennutzungsplänen für Windenergie, im Rahmen des Repowerings, in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen und Bahntrassen der Abstand der Windräder zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter reduziert. In Windenergiegebieten erfolgt die Festlegung des Abstands seit Juni 2023 gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Merkblatt Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen

Das Merkblatt soll aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen Windenergieanlagen mit den Belangen des Trinkwasserschutzes vereinbar sein können und welche planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Einschränkungen fachlich begründet sind. Es richtet sich als Arbeitshilfe vor allem an die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden, aber auch an alle berührten Planungsträger und Behörden.

Info-Broschüre: Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit

In der Broschüre der Reihe "Umweltwissen" wird das komplexe Thema Infraschall und Windenergieanlagen in der 6. Auflage anschaulich anhand wissenschaftlich belastbarer Studien betrachtet und dokumentiert.

Energie-Atlas Bayern – Themenplattform Windenergie

Die Website „Naturschutz“ auf der Themenplattform Windenergie gibt u. a. einen Überblick zu den neuen naturschutzrechtlichen Regelungen im Bereich Windenergie.

Windenergie und Artenschutz

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat zum Thema Artenschutz und Windenergie mehrere Arbeitshilfen erstellt und hinsichtlich der Vogelwelt verschiedene Grundlagenuntersuchungen durchführen lassen. Die Arbeitshilfen und Hinweise werden als Downloads auf den Unterseiten „Windenergie und Vogelschutz“ sowie „Windenergie und Fledermausschutz“ zur Verfügung gestellt und sollen die Bewertung der Auswirkungen von geplanten Windenergieanlagen erleichtern und als Entscheidungshilfe für Behörden und Planungsträger dienen.

Windenergie und Vogelschutz
Windenergie und Fledermausschutz

Die dreiteilige Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Fledermausschutz und Windkraft soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem Windenergie-Erlass für die betroffenen Akteure erleichtern.

Waldflächen als Standorte für die Windenergienutzung gewinnen zunehmend an Bedeutung und leisten einen wichtigen Beitrag, die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Forstflächen tragen besonders in waldreichen Bundesländern maßgeblich dazu bei, ausreichend Fläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Über die Hälfte des Waldes (56 Prozent) in Bayern befindet sich in Privateigentum. 30 Prozent gehören dem Freistaat Bayern, zwei Prozent dem Bund. Die restlichen 12 Prozent des Waldes befinden sich in kommunalem Besitz.

Mehr als ein Drittel der Landesfläche Bayerns ist mit Wald bedeckt – jedoch nicht jede Waldfläche eignet sich für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen. Anlagen werden bevorzugt in Wäldern errichtet, die bereits intensiv forstwirtschaftlich genutzt werden und über bereits bestehende Infrastrukturen wie ausgebaute Forstwege verfügen. 

Ende 2024 stand mit 310 Windenergieanlagen jede vierte Anlage im Wald, was mit 853 MW Leistung 32 Prozent der installierten Leistung entspricht.

Bayerische Staatsforsten 

Die Bayerischen Staatsforsten setzen sich für einen maßvollen und verträglichen Ausbau der Windenergie im Wald ein und stellen hierfür Flächen im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens zur Verfügung. Dabei stehen die Berücksichtigung einer wald- und flächenschonenden Umsetzung von Projekten, kommunale Belange und die Realisierung von Konzepten zur Bürgerbeteiligung im Vordergrund.

Wie auf der Themenplattform Windenergie dargestellt, können auch Windenergieanlagen im Wald einen wertvollen Beitrag für Klimaschutz und Energieversorgung leisten. Die wesentlichen waldrechtlichen Belange, die bei der Planung im Wald zu beachten sind, werden unter dem Kapitel „Waldrecht“ als Downloads zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen und Downloads, auch zum Thema Windenergie im Wald, stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf seiner Homepage zur Verfügung.

Die im Landeswaldgesetz geschützten Flächen, zum Beispiel Naturwaldreservate und Naturwaldflächen sowie weitgehend Schutz-, Erholungs- und Bannwald, bleiben von der Windenergienutzung ausgeschlossen.

Das „Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk“, kurz C.A.R.M.E.N. e. V., bietet auf seiner Website „Windenergie im Wald“ Tipps und Anregungen zur schonenden Umsetzung der Windenergienutzung im Wald und führt Informationsveranstaltungen zu diesem Thema durch.

Installierte elektrische Leistung Windenergie an Land
  • 2016: 2.156 MW, davon 625 MW im Wald
  • 2017: 2.470 MW, davon 739 MW im Wald
  • 2018: 2.493 MW, davon 752 MW im Wald
  • 2019: 2.511 MW, davon 765 MW im Wald
  • 2020: 2.543 MW, davon 792 MW im Wald
  • 2021: 2.568 MW, davon 792 MW im Wald
  • 2022: 2.610 MW, davon 808 MW im Wald
  • 2023: 2.636 MW, davon 824 MW im Wald
  • 2024: 2.689 MW, davon 853 MW im Wald
  • 2025: 2.759 MW, davon 917 MW im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2025): Entwicklung der Windenergie im Wald
Anzahl der Windenergieanlagen an Land
  • 2016: 997 Anlagen, davon 243 im Wald
  • 2017: 1.108 Anlagen, davon 282 im Wald
  • 2018: 1.116 Anlagen, davon 286 im Wald
  • 2019: 1.122 Anlagen, davon 290 im Wald
  • 2020: 1.130 Anlagen, davon 296 im Wald
  • 2021: 1.136 Anlagen, davon 296 im Wald
  • 2022: 1.147 Anlagen, davon 301 im Wald
  • 2023: 1.154 Anlagen, davon 305 im Wald
  • 2024: 1.156 Anlagen, davon 310 im Wald
  • 2025: 1.170 Anlagen, davon 323 im Wald
     
  • Marktstammdatenregister (MaStR): Aktuelle Einheitenübersicht
  • Fachagentur Windenergie an Land (2025): Entwicklung der Windenergie im Wald
Übersichtskarte Bestand Windenergieanlagen
Weitere Daten
Team Energiewende Bayern

(s.a. oben unter „Vernetzung“)

Praxisbeispiele im Energie-Atlas Bayern

Solarenergiespezifische Informationen

Energie-Atlas Bayern - Themenplattform PV

Der Energie-Atlas Bayern ist das zentrale Internetportal der Bayerischen Staatsregierung zur Energiewende. Es stellt zahlreiche Informationen zu Wind- und Solarenergie in Text und Karten bereit.

Vertieft werden u. a. die Themen:

  • Planung und Genehmigung
  • Arten der Nutzung
  • Umweltaspekte
  • Potenzialflächen, etc.
Potenzialflächen

Die PV-Freiflächenkulisse ist eine bayernweite Übersichtskarte. Sie liefert eine grobe Erstbewertung der Potenzialflächen für die Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Zudem wurden im November 2025 auf Basis der Freiflächenkulisse ergänzende Potenzialdaten auf Freiflächen in Bayern ergänzt.

Leitfäden

Leitfaden mit allgemeinen Informationen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen:

Informationen über die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Energie-Atlas-Bayern stellt die in Bayern geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen neben weiterführenden Links und Hinweisen zusammenfassend dar.

Bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere naturschutzrechtliche Schutzgebiete (z. B. Landschaftsschutzgebiete), gesetzlich geschützte Biotope i. S. d. § 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG und artenschutzrechtliche Vorgaben. Andere naturschutzrechtliche Vorgaben können je nach Einzelfall betroffen sein. Einen Überblick zu den neuen naturschutzrechtlichen Regelungen im Bereich Photovoltaik- Freiflächenanlagen liefert die Themenplattform Photovoltaik im Unterbereich Naturschutz. Dort finden sich auch ministerielle Hinweis- und Vollzugsschreiben.

Die folgende Broschüre gibt einen kompakten Überblick über die naturverträgliche Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen mit konkreten Maßnahmen von der Planung bis zum Betrieb der Anlage und deren ökologischen Auswirkungen.

Für die Bewältigung der bauleitplanungsrechtlichen Eingriffsregelung bei PV-Freiflächenanlagen wurden Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung ressortübergreifend abgestimmt. Ergänzend wurden Hinweise zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB privilegierten Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht.

Moor-PV
Agri-PV

Die Bayerische Staatsregierung fördert derzeit eine Forschungs- und Demonstrationsanlage Agri-PV mit drei unterschiedlichen Anlagenkonzepten. Die Inbetriebnahme erfolgte im Jahr 2024.

Floating-PV

Schwimmende PV-Anlagen dürfen ausschließlich auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern errichtet werden (vgl. § 36 Abs. 3 Nr. 1 WHG).

In Bayern laufen derzeit verschiedene Pilotprojekte im Bereich schwimmende Photovoltaik-Anlagen, unter anderem:

Der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zeigt die installierten Leistungen der Photovoltaikanlagen je Gemeinde in Bayern bzw. je Landkreis in Bayern.

Laut dem Bericht des Kooperationsausschusses Bund-Länder 2025 verzeichnete Bayern im Jahr 2024 einen Nettozubau von Solaranlagen in Höhe von 4.043,9 MW. Damit stieg die installierte Leistung im Freistaat Ende 2024 auf insgesamt 26.696,6 MW.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026