Anwendungshilfe zur Anlage 2 des Bundesnaturschutzgesetzes

Webseminar
Wind
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Zielgruppe Naturschutz- und andere Behörden

Am 28. Juni 2022 trat das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit neuen Regelungen u. a. zur artenschutzrechtlichen Beurteilung der Betroffenheit von Brutvögeln in Kraft. Die Anlage 2 des Gesetzes enthält zahlreiche Formeln zur Berechnung der Zumutbarkeitsschwelle, des Basisschutzes in der Ausnahme sowie der Höhe der erforderlichen Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm. 

Die FA Wind hat eine Excel-Datei als Arbeitshilfe entwickelt, die die Berechnung der verschiedenen Parameter wesentlich vereinfacht. In dem Seminar wurden der Umgang mit der Anlage 2 des Bundesnaturschutzgesetzes behandelt.

Die Anwendungshilfe 2023 wurde von der FA Wind aktualisiert.

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Dr. Dirk Sudhaus
Forschungskoordinator und stellv. Geschäftsführer