Anwendungshilfe zur Anlage 2 des Bundesnaturschutzgesetzes
Am 28. Juni 2022 trat das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit neuen Regelungen u. a. zur artenschutzrechtlichen Beurteilung der Betroffenheit von Brutvögeln in Kraft. Die Anlage 2 des Gesetzes enthält zahlreiche Formeln zur Berechnung der Zumutbarkeitsschwelle, des Basisschutzes in der Ausnahme sowie der Höhe der erforderlichen Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm.
Die FA Wind hat eine Excel-Datei als Arbeitshilfe entwickelt, die die Berechnung der verschiedenen Parameter wesentlich vereinfacht. In dem Seminar wurden der Umgang mit der Anlage 2 des Bundesnaturschutzgesetzes behandelt.
Die Anwendungshilfe 2023 wurde von der FA Wind aktualisiert.
Rechentool
Vortrag
Kontakt
