UBA-Positionspapier zu umweltschonendem PV-Ausbau

Ein vorrangiger Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden und versiegelten Flächen kann den PV-Ausbau umweltverträglich gestalten.
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# Themen Sonstiges

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt für den weiteren Ausbau von Photovoltaik (PV) vorrangig Dächer und Fassaden von Gebäuden sowie versiegelte oder anderweitig vorbelastete Flächen zu nutzen, um den Ausbau von PV-Anlagen möglichst umweltschonend zu gestalten.

Derzeit sind in Deutschland durch Photovoltaik-Anlagen etwa 112 GW Leistung installiert (Stand: Dezember 2025). Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die installierte Leistung bis 2040 auf 400 GW steigen. Um die Auswirkungen dieses ambitionierten Ausbaus auf Landwirtschaft und Umwelt einzuordnen, hat das Umweltbundesamt ein Positionspapier herausgegeben. In dem Papier wird einerseits der Status quo zu Photovoltaik inklusive der aktuellen bundes- und europarechtlichen Vorgaben beschrieben und andererseits werden bestehende Konflikte und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.

Abgesehen von der Empfehlung eines vorrangigen PV-Zubaus auf bereits belasteten, nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (auf Gebäuden, Parkplätzen, Abfalldeponien, stillgelegten Tagebauen, …) rät das Umweltbundesamt zu einheitlichen und strengen ökologischen Mindestkriterien für alle geförderten und ungeförderten PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Bei zusätzlichem Flächenbedarf für den Zubau sollten zudem nur landwirtschaftliche Flächen genutzt werden, die ökologisch weniger wertvoll sind und eine geringere bis mittlere Bodengüte aufweisen. 

Ein weiterer Punkt, der im Positionspapier thematisiert wird, ist die Flächeneffizienz der Stromerzeugung durch PV-FFA im Gegensatz zu dem Anbau von Bioenergiepflanzen. Laut UBA ist die Stromerzeugung durch PV-FFA deutlich flächeneffizienter, sodass die Anbaubiomasse von Energiepflanzen reduziert und die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Solarstromerzeugung und den Anbau von Nahrungsmitteln (Agri-PV) gefördert werden sollte. 

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