Fachagentur Wind und Solar veröffentlicht Mustervertrag für flexible Netzanschlussvereinbarungen

Zweiseitiger Grundvertrag veröffentlicht
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Pressemitteilung
# Themen Sonstiges

Berlin, 29.05.2026 – Die Fachagentur Wind und Solar hat einen Mustervertrag für flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) veröffentlicht. Mit dem Vertrag steht Netzbetreibern und Akteuren der Energiewirtschaft ein praxisorientiertes Instrument zur Verfügung, um flexible Netzanschlüsse gemäß § 8a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rechtssicher umzusetzen.

Flexible Netzanschlussvereinbarungen gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie es ermöglichen, bestehende Netzkapazitäten effizienter zu nutzen. Denn: In der Praxis zeigt sich, dass der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ans Stromnetz zum Engpass wird. Abhilfe – bis der notwendige Netzausbau umgesetzt ist – schafft die gemeinsame Nutzung von bereits bestehenden Netzverknüpfungspunkten durch mehrere Erzeugungsanlagen, Speicher oder weitere Anlagen zur Sektorenkopplung wie z.B. Elektrolyseure.

Auf Basis des Mustervertrages können Netz- und Anlagenbetreiber flexible Netzanschlussvereinbarungen schließen und diese individuell ihren jeweiligen Bedürfnissen und der konkreten Situation vor Ort anpassen. FCAs bieten die Möglichkeit, eine höhere Anlagenleistung am Netzverknüpfungspunkt anzuschließen, als dieser aufnehmen kann. Wind- und Solaranlagen produzieren ihre volle Leistung nur selten gleichzeitig. Nur wenn die gemeinsame Erzeugung die vereinbarte Netzanschlussleistung überschreitet, müssen die Anlagen gedrosselt oder der Strom vor Ort gespeichert werden. Im Ergebnis wird der Netzanschluss so kontinuierlicher ausgelastet. 

„Der Mustervertrag wurde unter Einbindung unterschiedlichster Interessensgruppen erarbeitet und wird von diesen mitgetragen. So ist sichergestellt, dass die Interessen der Vertragsparteien ausgewogen berücksichtigt sind“, so Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar. „Er ermöglicht es den Vertragsparteien, individuelle Vereinbarungen schneller und reibungsfreier abzuschließen. Wir hoffen, dass damit flexible Netzanschlussvereinbarungen den Weg in die Praxis finden.“ Wird der Mustervertrag genutzt, wird es aufgrund der komplexen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen jedoch regelmäßig notwendig sein, sich rechtlich beraten und die konkrete Vereinbarung im Einzelfall prüfen zu lassen.

Seit Ende April 2025 haben Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Netzbetreibern unter Leitung der Fachagentur Wind und Solar den notwendigen technischen Inhalt des Mustervertrages ausgearbeitet und untereinander abgestimmt. Juristisch begleitet und in den konkreten Mustervertragstext umgesetzt wurde das Vorhaben von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte im Auftrag der Fachagentur Wind und Solar. „Alle Beteiligten haben in vielerlei Hinsicht juristisches und technisches Neuland betreten“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß, projektverantwortlicher Partner bei Dombert. „Umso mehr hoffen wir, dass die abgestimmten Regelungsvorschläge eine gute Grundlage für die Praxis sind, die Engpasssituation beim Netzanschluss etwas zu entschärfen. Ein geeignetes Instrument liegt nun vor. “

Wie funktioniert der Mustervertrag?

Da der Mustervertrag auf sehr unterschiedliche Ausgangslagen anwendbar sein soll, ist er nach einem Baukastenprinzip aufgebaut. Das grundlegende Vertragsmuster enthält zentrale Regelungen, die unabhängig von der konkreten Ausgestaltung einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung in jedem Fall erforderlich sind. Zusätzlich gibt es Bausteine, die u. a. folgende Variationen abbilden: Temporäre flexible Netzanschlussvereinbarung bis zum Abschluss des Netzausbaus, dauerhafte flexible Netzanschlussvereinbarung, unterschiedliche Formen der Wirkleistungsbegrenzung. 

Weitere Veröffentlichungen geplant

Im Laufe des Jahres 2026 wird die Fachagentur Wind und Solar weitere Vertragsmuster veröffentlichen. Geplant sind ein mehrseitiger Mustervertrag (Vertragspartner des Netzbetreibers können mehrere Anlagenbetreiber sein) sowie ein Kooperationsvertrag (Vertrag, der die Rechtsverhältnisse der beteiligten Anlagenbetreiber untereinander regelt, z. B. Haftung).

Dateien zum Download

Die Dateien zum Download bietet die Fachagentur Wind und Solar über ihre Website an: fachagentur-wind-solar.de

Ansprechpersonen:

Anne-Kathrin Pauly
Rechtsreferentin
pauly(at)fa-wind-solar.de
T +49 172 866 42 39

Alena Müller
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
mueller(at)fa-wind-solar.de
T +49 173 641 83 33