Repowering von Photovoltaik-Anlagen
Repowering bezeichnet den Prozess des Austauschs oder Erneuerns von bestehenden Solar-Modulen und anderen Elementen einer PV-Anlage durch leistungsfähigere PV-Komponenten. Im Mai 2025 veröffentlichte das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg dazu ein Faktenblatt mit Fokus auf PV-Dachanlagen, in dem unter anderem erörtert wird, unter welchen Umständen sich Repowering-Maßnahmen wirtschaftlich lohnen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen.
Beispielsweise verlieren PV-Anlagen, die bereits über 20 Jahre in Betrieb sind („Ü20-Anlagen“) ihren EEG-Vergütungsanspruch. Ein Repowering führt dazu, dass die Ü20-Anlage nach Austausch und Neuanmeldung mit einer Neuanlage gleichzusetzen ist und einen erneuten Vergütungsanspruch für 20 Jahre plus anteiliges Inbetriebnahmejahr erhält. Dies regelt das EEG 2023 für Freiflächen-PV.
Weitere Gründe bzw. Anlässe für ein Repowering können laut Faktenblatt unter anderem defekte PV-Komponenten sein, die eine technische Reparatur ohnehin notwendig machen oder Dachsanierungen, die die zeitweise Deinstallation der PV-Anlage erfordern.
Laut Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg stellt das Faktenblatt eine Informations- und Entscheidungsgrundlage für Kommunen, Gewerbe, Industrie und Privatpersonen zum Thema Repowering von Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg dar.
Weitere Informationen:
- Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. (Hrsg.) (2025): Repowering von Photovoltaikanlagen
- Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg (Hrsg.) (2025): Repowering von Photovoltaik-Anlagen
- Solarserver (Hrsg.) (2025): Neues Faktenblatt zum Repowering von Photovoltaik-Anlagen