Haselmaus und Windenergie

BfN veröffentlicht bundesweite Empfehlungen zum Schutz des Tieres bei Windenergievorhaben.
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# Themen Windenergie im Wald, Natur- und Artenschutz

Der Umgang mit der Haselmaus bei Windenergieplanungen wurde im Rahmen eines durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Projektes untersucht. Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ist ein nachtaktives Nagetier aus der Familie der Bilche (Schläfer) und lebt bevorzugt in Laub- oder Mischwäldern der Hügelländer und Mittelgebirge, ist aber auch in heckenreichen Landschaften Norddeutschlands zu finden. Sie ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet, streng geschützt und eine Indikatorart für zusammenhängende Waldlebensräume. Durch den Bau von Windenergieanlagen kann die Art und ihr Lebensraum beeinträchtigt werden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift „Natur und Landschaft“ veröffentlicht. Damit werden erstmals deutschlandweite Empfehlungen mit der geschützten Art bei Planungen gegeben. Thematisiert werden die artenschutzrechtlichen Vorgaben und daraus abgeleitete Empfehlungen für die Erfassung der Haselmaus sowie die Bewertung ihrer Beeinträchtigung durch die Windenergie. Auch Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen sowie Kompensationsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Die Fachempfehlungen sollen Projektierer, Gutachter und Behörden dabei unterstützen, die artspezifischen Anforderungen der Haselmaus bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen.

Grundlage für den Schutz der Haselmaus vor Verletzungen oder Tod sowie der Beschädigung oder Zerstörung ihrer Lebensstätten insbesondere durch Rodung und Fällung von Gehölzen, ist den Autoren zufolge die systematische Erfassung. Dabei lässt sich durch die Kombination geeigneter Maßnahmen die Auffindewahrscheinlichkeit steigern. Der Nachweis kann unter anderem durch die Suche nach Freinestern in Sträuchern, Fraßspuren an Haselnüssen sowie die Kontrolle von Nistkästen oder -röhren gelingen. Die Erfassung sollte in der Regel mindestens eine Saison umfassen und einem bestimmten Ablauf folgen.

Um die Tiere vor direkten Schäden durch den geplanten Eingriff zu bewahren, kommen Umsiedlungs- oder Vergrämungsmaßnahmen in Frage. Neue Lebensräume müssen zuvor in der Regel entsprechend gestaltet werden, etwa durch eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt von Gehölzbeständen.

Eine Kompensation der Eingriffe in Haselmauslebensräume ist durch die Vernetzung der Landschaft mit Hecken- und Saumstrukturen, eine angepasste Bewirtschaftung von Nieder- und Mittelwäldern, durch welche die Entstehung kleinflächiger Mosaike geeigneter Entwicklungsformen begünstigt wird, und die Förderung höhlenreicher Altbaumbestände möglich.

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