AUSSCHREIBUNGSERGEBNISSE

Seit 2015 können Solaranlagen an von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen teilnehmen, um eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten. Im Laufe der Zeit wurden die Teilnahmebedingungen angepasst, zum Beispiel in Bezug auf die Flächenkulisse und die Leistungsgrenze. Ebenso wurde das Verfahren mit dem EEG 2021 in zwei Segmente - Freiflächenanlagen und Gebäudeanlagen - aufgeteilt, um den unterschiedlichen Anforderungen der Anlagentypen besser gerecht zu werden.

Die Bundesnetzagentur führt dreimal jährlich Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch. Die Ausschreibungen richten sich an Solaranlagen auf Freiflächen und Solaranlagen an, auf oder in baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind - sogenannte Solaranlagen des ersten Segments - mit einer jeweils installierten Leistung von mehr als 1 MW bis 20 MW.

Die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments finden in den Jahren 2023 bis 2029 jeweils zu den Gebotsterminen 1. März, 1. Juli und 1. Dezember statt. In den Jahren 2025 bis 2029 beträgt das jährliche Ausschreibungsvolumen 9.900 MW (§ 28a EEG).

Die Teilnahmebedingungen und -verfahren sind auf der Website der Bundesnetzagentur beschrieben: bundesnetzagentur.de

Ergebnisse der Ausschreibungsrunde vom Dezember 2024

Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde vom 1. Dezember 2024 hat die Bundesnetzagentur am 10. Februar bekannt gegeben. Die eingereichten 524 Gebote umfassten ein Volumen von 4.708 MW. Davon bekamen 242 Gebote mit einem Volumen von 2.150 MW einen Zuschlag.

Die im Solarpaket (in Kraft seit Mai 2024) vorgesehene Erhöhung der zulässigen Leistung auf 50 MW konnte auch in dieser Runde nicht umgesetzt werden, da die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission noch aussteht. Erstmals zur Anwendung kam jedoch die Vorgabe zur Einhaltung von Mindestkriterien (nach § 37 Abs. 1a EEG).

Das größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorangegangenen Ausschreibungsrunden auf Bayern (916 MW, 120 Zuschläge), gefolgt von Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge), wie in den folgenden Grafiken dargestellt.

Insgesamt haben 88 Gebote für Anlagen mit einer Leistung von 1 MW bis 5 MW einen Zuschlag erhalten. 55 Zuschläge entfielen auf Anlagen mit einer Leistung von 15 MW bis 20 MW. Die folgende Grafik zeigt die Verteilung der Zuschläge nach Anlagenleistungsklassen und Bundesländern.

Die Zuschlagswerte liegen zwischen 3,88 ct/kWh und 4,95 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag in dieser Runde bei 4,76 ct/kWh (- 6% im Vergleich zur Vorrunde). Ähnlich niedrige Zuschlagswerte wurden laut Bundesnetzagentur zuletzt in der Ausschreibungsrunde im Februar 2019 erzielt.

Hinweis zur Nutzung von Grafiken und Daten

Sämtliche Grafiken und die dahinterliegenden Daten können heruntergeladen und weiterverwendet werden. Dazu "Grafik weiterverwenden" anklicken. Darüber gelangen Sie auf eine Webseite von 23° (23degrees), auf der das Material in verschiedenen Dateiformaten als Download bereitgestellt wird.

Ansprechperson

Portrait Catherine Rollet
Catherine Rollet
Referentin Energiewirtschaft