AUSSCHREIBUNGSERGEBNISSE

Die Ergebnisse der Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen geben Aufschluss darüber, wie viel PV-Leistung in den Regionen geplant wird und wie stark der Wettbewerb um die Zuschläge für die Projekte ausfällt. Diese Seite bietet eine laufend aktualisierte Auswertung der wichtigsten Kennzahlen der PV-Ausschreibungen.

Die Bundesnetzagentur führt dreimal jährlich Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch. Die Ausschreibungen richten sich an Solaranlagen auf Freiflächen und Solaranlagen an, auf oder in baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind - sogenannte Solaranlagen des ersten Segments - mit einer jeweils installierten Leistung von mehr als 1 MW bis 20 MW.

Die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments finden in den Jahren 2023 bis 2029 jeweils zu den Gebotsterminen 1. März, 1. Juli und 1. Dezember statt. In den Jahren 2025 bis 2029 beträgt das jährliche Ausschreibungsvolumen 9.900 MW (§ 28a EEG).

Die Teilnahmebedingungen und -verfahren sind auf der Website der Bundesnetzagentur beschrieben: bundesnetzagentur.de

Ergebnisse der Ausschreibungsrunden 

Seit 2015 können Solaranlagen an von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen teilnehmen, um eine Förderung nach dem EEG zu erhalten. Im Laufe der Zeit wurden die Teilnahmebedingungen angepasst, zum Beispiel in Bezug auf die Flächenkulisse und die Leistungsgrenze. 

Seit der Novelle des EEG 2021 laufen die Photovoltaik-Ausschreibungen erstmals getrennt für Freiflächen- und Gebäudeanlagen. So lassen sich die spezifischen Anforderungen beider Anlagentypen besser berücksichtigen.

Die Auswertung der Ausschreibungsergebnisse zeigt ein klares Bild: Seit 2015 übersteigen die Gebote die bezuschlagte Leistung deutlich. Insgesamt wurden rund 50,8 GW an Geboten eingereicht, von denen 23,5 GW einen Zuschlag erhielten. Dabei ist zu beachten, dass die Summe der Gebote Mehrfachzählungen enthalten kann, da nicht bezuschlagte Projekte in späteren Ausschreibungen erneut eingereicht werden dürfen. 

Durch die Überzeichnung ergibt sich eine wettbewerbliche Auswahl, bei der die preisgünstigsten Projekte bezuschlagt werden. Aufgrund der Coronapandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen lag die Zahl der 2022 eingereichten Angebote nur geringfügig über der Ausschreibungsmenge.

Fokus: Ausschreibungsrunden seit Anfang 2023

Das EEG 2023 beinhaltet neue Vorgaben für die Ausschreibungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Unter anderem wurde die ausgeschriebene Menge für PV-Freiflächenanlagen deutlich angehoben. 2022 waren noch nach EEG 2021 3,6 GW vorgesehen. Das EEG 2023 sieht ab 2023 5,85 GW und ab 2025 9,9 GW jährlich vor. Zudem wurde der Leistungsgrenzwert für die Teilnahme an den Ausschreibungen auf 1 MW erhöht.

Weiterhin wurde die Flächenkulisse schrittweise erweitert. Seit dem im Mai 2024 verabschiedeten Solarpaket sind Photovoltaik-Projekte auf landwirtschaftlichen Flächen in „benachteiligten Gebieten“, d. h. auf Flächen, die z. B. nur einen geringen landwirtschaftlichen Ertrag ermöglichen, grundsätzlich zulässig. Die Länder können die Förderfähigkeit jedoch aufheben, sobald ein bestimmter Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche mit PV-FFA belegt ist.

Seit Anfang 2023 hat Bayern im Rahmen der Ausschreibungen deutlich mehr Zuschläge als jedes andere Bundesland erhalten – sowohl in Bezug auf die Anzahl als auch auf die bezuschlagte Leistung. Insgesamt entfielen 729 Zuschläge mit einer Gesamtleistung von 5,2 GW auf Bayern. Dies entspricht mehr als ein Drittel des bezuschlagten Gesamtvolumens.

Weitere Länder mit einer besonders hohen Zuschlagszahl und -leistung sind Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen. In jedem dieser Länder wurden seit Anfang 2023 insgesamt über 1 GW bezuschlagt.

Die Analyse der bezuschlagten Leistungen nach Leistungskategorien zeigt, dass Solarprojekte mit einer Leistung zwischen 10 und 15 MW am seltensten vertreten sind. Deutlich häufiger finden sich kleinere Anlagen. Allein Projekte mit einer Leistung zwischen 1 und 5 MW machen in den letzten 2,5 Jahren rund ein Drittel aller bezuschlagten Vorhaben aus.

Im Jahr 2023 wurde die maximale Gebotsgröße für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Rahmen der EEG-Ausschreibungen einmalig auf 100 MW erhöht. In der Regel liegt sie bei 20 MW. 57 Projekte mit einer Leistung über 20 MW konnten in den drei Ausschreibungen, die 2023 stattgefunden haben, von dieser Regelung Gebrauch machen und einen Zuschlag erhalten. Dies entspricht einer Gesamtleistung von ca. 2 GW. Davon entfallen 19 Zuschläge auf Bayern und jeweils sieben Zuschläge auf Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Solarpaket vorgesehene Erhöhung der zulässigen Leistung auf 50 MW konnte noch nicht umgesetzt werden, da die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission aussteht.

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Ansprechperson

Portrait Catherine Rollet
Catherine Rollet
Referentin Energiewirtschaft