VGH Mannheim, Beschluss vom 22. April 2025 – 14 S 125/25

Ertragseinbußen aufgrund bestimmter Standorte bzw. Abschaltzeiten; Gerichtlicher Kontrollumfang, Abschaltauflagen

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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 22.04.2025

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 14 S 125/25

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, Erneuerbare-Energien-Gesetz

1. Der Einwand, eine geplante Windenergieanlage (WEA) werde Ertragseinbußen (hier: wegen der Windverhältnisse am Standort oder artenschutzrechtlicher Abschaltzeiten) erleiden, kann das Gewicht des in § 2 EEG zum Ausdruck kommenden öffentlichen Interesses an der Errichtung und dem Betrieb der WEA im Rahmen von Abwägungsentscheidungen (hier nach Maßgabe von § 15 Abs. 5 BNatSchG und § 9 Abs. 2 LWaldG) nur bei einer ganz offensichtlichen Fehlplanung relativieren.

2. + 3. […]

(amtliche Leitsätze)

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