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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 21.02.2017

Stand der Bearbeitung Mai 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 3 S 101/17

Rechts-/Themengebiet Natur- und Artenschutz

Die Auffassung, dass für den Mäusebussard durch den Betrieb einer Windenergieanlage kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist, ist nach derzeitigem Kenntnisstand naturschutzfachlich vertretbar.