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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 18.12.2015

Stand der Bearbeitung April 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 3 S 2424/15

Rechts-/Themengebiet Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung

Eine im Rahmen eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergehende Zwischenentscheidung, mit der eine Regelung für den Zeitraum zwischen dem Eingang des Eilantrags und der Entscheidung des Gerichts über den Antrag getroffen wird (sog. Hängebeschluss), ist anfechtbar. 

Ein Verfahrensfehler bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) begründet nicht die Klagebefugnis.