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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Windenergie im Wald

Datum der Entscheidung 17.12.2019

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 10 S 823/19

Rechts-/Themengebiet Natur- und Artenschutz

Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung „Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage“) umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage i.S.v. § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung i.S.v. § 13 BImSchG; sie wird deshalb von dessen Konzentrationswirkung umfasst. 

(amtlicher Leitsatz)