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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 23.09.2015

Stand der Bearbeitung April 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 4 C 358/14.N

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Raumordnung

Die raumordnungsrechtliche Konzentrationszonenplanung kann derart erfolgen, dass die Landesplanung der Regionalplanung verbindliche Vorgaben macht, die bei der Planung auf Regionalplanebene zu beachten sind. 

Die landesplanerische Festlegung eines Mindestabstands von 1.000 Metern zwischen Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie und bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ist unverhältnismäßig, wenn sie zu einer Verhinderungsplanung führt, weil der Windkraftnutzung nicht hinreichend substanziell Raum verbleibt. 

(amtliche Leitsätze)