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Publikation
Wind

# Themen Sonstiges

Datum der Entscheidung 07.02.2017

Stand der Bearbeitung Mai 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 9 L 1985

Rechts-/Themengebiet Bauordnungsrecht

Die Gefahr der Standsicherheit ist keine betriebsbezogene Gefahr, sodass für eine Betriebsuntersagung mangels ausreichender Standsicherheit das Bauordnungsrecht einschlägig ist. 

Die ausreichende Standsicherheit einer Windenergieanlage kann nur durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen nachgewiesen werden.