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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 03.07.2020

Stand der Bearbeitung November 2020

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 4 K 907/17.KO

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Raumordnung

  1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung und, falls über den Drittwiderspruch noch nicht entschieden worden ist, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor Gericht.
  2. Die Abstandsregelungen in Ziel Z 163 h des Landesentwicklungsprogramms IV in der Fassung der Dritten Teilfortschreibung vermitteln Drittschutz in der Weise, dass sich die Bewohner der in diesem Ziel genannten Gebiete auf die Einhaltung der Abstände in Bezug auf ihr Wohnhaus berufen können. 

(amtliche Leitsätze)