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Publikation
Wind

# Themen Schall

Datum der Entscheidung 24.11.2015

Stand der Bearbeitung April 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 2 K 15.77

Rechts-/Themengebiet Immissionsschutz

Ob von einer Windenergieanlage schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, kann nach wie vor auf der Grundlage der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) – bewertet werden. 

Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft rufen Windenergieanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervor. 

Der 10-H-Regelung kommt keine drittschützende Wirkung zu.