Repowering im Planungsrecht fördern Titelbild
Publikation
Wind

# Themen Planung, Repowering

Stand 01.05.2021

Diskussionspapier

Lesezeit 10 Minuten

Unter Repowering wird allgemein der Ersatz alter Windenergieanlagen (sog. Bestands- oder Altanlagen) durch neue Windenergieanlagen verstanden. Im Kontext des Ausbaus der Windenergie nimmt es einen zunehmend wichtigen Stellenwert ein. Ursache dafür ist das Auslaufen des rund 20-jährigen Förderanspruchs nach dem EEG 2021 für die ersten Anlagen. Dies betrifft allein in den Jahren 2020 und 2021 rund 6.500 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 6.000 MW. Bis Ende 2025 beläuft sich diese auf rund 12.500 Anlagen, die eine Gesamtleistung von ca. 15.000 MW aufweisen. Dort, wo Windenergieanlagen ihren Förderanspruch verlieren, stellt sich die Frage, inwiefern sie weiterbetrieben, zurückgebaut und möglicherweise ersetzt werden können.

Der Weiterbetrieb wirft in der Praxis eine Vielzahl an genehmigungs-, zivil- und vergütungsrechtlichen Fragen auf. Auch erweist sich der Weiterbetrieb nicht immer als betriebswirtschaftlich beste Lösung. Und auch wenn bei Windenergieanlagen Betriebszeiten bis zu 30 Jahren realisiert werden können, stellt sich dennoch auf lange Sicht die Frage nach ihrem Ersatz. Das gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer weiterhin sehr dynamischen Anlagenentwicklung, welche sich durch eine zunehmende Wirtschaftlichkeit und Effizienz auszeichnet. Dadurch werden deutliche Anreize für Vorhabenträger gesetzt, sich mit einem Repowering zu befassen; teilweise bereits deutlich vor Ende der Förderzeit. Auf Seite der Regional- und Bauleitplanung gibt es erste Praxisbeispiele für einen konstruktiven Umgang mit dem Repowering. Dennoch ist dies in einer Vielzahl bestehender Pläne keine Selbstverständlichkeit. 

Für Praxis und Politik stellt sich die Frage, inwiefern die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Repoweringvorhaben geschaffen werden können. Dabei gilt es zu erörtern, welche Herausforderungen sich Repoweringprojekten nach der aktuellen Rechtslage stellen.