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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 17.01.2017

Stand der Bearbeitung Mai 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 1 MR 6/16

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

Für die Festlegung des Geltungsbereichs einer Veränderungssperre darf auf eine Karte, die Bestandteil der Satzung ist, verwiesen werden. Damit das Bestimmtheitsgebot gewahrt wird, muss eindeutig erkennbar sein, welche Grundstücke von der Veränderungssperre erfasst werden.