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Publikation
Wind Solar

# Themen Sonstiges

Datum der Entscheidung 28.02.2018

Stand der Bearbeitung Juni 2018

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 2 B 811/17

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Natur- und Artenschutz

Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs nach § 2 Abs. 1 UmwRG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Einlegung die Umweltvereinigung bereits anerkannt ist oder aber jedenfalls ihre Anerkennung rechtzeitig betrieben hat (vgl. § 2 Abs. 2 UmwRG). 

(Amtlicher Leitsatz)