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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 07.03.2019

Stand der Bearbeitung Juni 2019

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 2 D 36/18.NE

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

Die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO wird schon dann in Lauf gesetzt, wenn die zur Überprüfung gestellte Vorschrift mit formellem Geltungsanspruch veröffentlicht worden ist. Nicht entscheidend ist, ob der Vorgang der Bekanntmachung den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Flächennutzungsplans, dem eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zukommt, entspricht. 

(redaktioneller Leitsatz)