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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 18.05.2017

Stand der Bearbeitung Oktober 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 8 A 870/15

Rechts-/Themengebiet Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehrere Anlagen bilden auch dann eine Windfarm, wenn der Abstand zwischen den Anlagen teilweise mehr als das 10-fache des Rotordurchmessers beträgt, sich die Anlagen aber in ihren Einwirkungsbereichen bezogen auf das Schutzgut Tiere mehrfach überschneiden. Im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung sind auch artenschutzrechtliche Belange – hier insbesondere die Prüfung des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – zu prüfen. 

(redaktionelle Leitsätze)