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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 17.05.2017

Stand der Bearbeitung Oktober 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 2 D 22/15.NE

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

Ist für ein Gemeindegebiet bereits eine Flächennutzungsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) („Konzentrationszonenplanung“) erfolgt, muss die Darstellung und Festsetzung zusätzlicher Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan nicht auf einem das gesamte Gemeindegebiet umfassenden Planungskonzept beruhen. 

Nach der Vorschrift des § 249 Abs. 1 BauGB bleiben vorhandene Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Erzielung der Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB unberührt, wenn im Zuge einer nachfolgenden Bauleitplanung für zusätzliche Flächen für die Windenergie ein Bebauungsplan nach den allgemeinen Vorschriften des BauGB ein Sondergebiet festsetzt und parallel dazu der Flächennutzugsplan entsprechende Darstellungen triff

(redaktionelle Leitsätze)