EnergieparkWahlheim_GVOMEDIA_wind_pv_Abo_Energy
Publikation
Wind

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 23.07.2014

Stand der Bearbeitung Juli 2014

Entscheidungsbesprechung

Rechts-/Themengebiet Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung

Für die Frage, ob mehrere Anlagen eine Windfarm i.S.d. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bilden, kann das Abstellen auf eine Entfernung von weniger als dem 10-fachen des Rotorabstandes nur als Faustformel gelten. 

Der „betroffenen Öffentlichkeit“ i.S.v. § 2 Abs. 6 UVPG steht auch im Hinblick auf die Rüge von Verfahrenserfordernissen ein Klagerecht zu. In der UVP-Vorprüfung ist allein abzuschätzen, ob ein Besorgnispotential besteht; besteht ein solches Besorgnispotential, ist eine UVP durchzuführen.