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Publikation
Wind Solar

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 08.02.2018

Stand der Bearbeitung November 2018

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 8 B 1632/17

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung

  1. Die nachträgliche Heilung von Verfahrensfehlern eines durchgeführten UVP-Verfahrens kann auch im Rahmen des Eilverfahrens erfolgen.
  2. Ein ergänzendes Verfahren kann insbesondere auch nach Errichtung der Anlage durchgeführt werden.
  3. Die Möglichkeit der Nachholung einer UVP und die Heilung von Verfahrensfehlern sind grundsätzlich auch mit Unionsrecht vereinbar. 

(Redaktionelle Leitsätze)