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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 04.12.2018

Stand der Bearbeitung Juni 2019

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 4 KN 77/16

Rechts-/Themengebiet Landschaftsschutz und Eingriffsregelung

  1. Karten einer Landschaftsschutzgebietsverordnung sind als Bestandteile der Verordnung in Originalgröße im amtlichen Verkündungsblatt abzudrucken.
  2. Eine Landschaftsschutzgebietsverordnung darf repressive Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt nur dann vorsehen, wenn von vornherein feststeht, dass die verbotenen Maßnahmen den Charakter des unter Schutz gestellten Gebiets schlechthin verändern oder dem besonderen Schutzzweck schlechthin zuwiderlaufen.
  3. Handlungen, auf die dies nicht zutrifft, dürfen nur mit präventiven Verboten mit Erlaubnisvorbehalt belegt werden (hier: Bauverbote). 

(amtliche Leitsätze)