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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz, Windenergie im Wald

Datum der Entscheidung 03.12.2015

Stand der Bearbeitung April 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 12 KN 216/13

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

Es ist abwägungsfehlerhaft, Abstände zu Siedlungsflächen, die ausdrücklich mit dem Aspekt des vorbeugenden Immissionsschutzes begründet werden, bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans als harte Ausschlusszonen für die Windenergie einzustufen. 

Auch die generelle Einstufung von Wald als harte Tabuzone stellt einen Fehler im Abwägungsvorgang dar. 

(amtliche Leitsätze)