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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 14.05.2014

Stand der Bearbeitung Mai 2014

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 12 KN 244/12

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Raumordnung

Bei Erlass eines Regionalplans hat der Plangeber hinreichend zwischen harten und weichen Tabuzonen zu differenzieren. Für den Fall, dass mangels einer Konkretisierung des Planungsvorhabens noch keine trennscharfe Abgrenzung zwischen harten und weichen Tabuzonen möglich ist, steht dem Plangeber die Befugnis zu einer Typisierung aufgrund von Erfahrungswerten zu.