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Publikation
Wind

# Themen Sonstiges

Datum der Entscheidung 28.03.2017

Stand der Bearbeitung Mai 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 12 LA 25/16

Rechts-/Themengebiet sonstige öffentliche Belange

Liegt ein Privatgrundstück in dem Flugbeschränkungsgebiet um einen bestandsgeschützten Schießplatz der Bundeswehr, ist diese nicht verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Aktivitäten und baulichen Anlagen zur Erprobung von Militärtechnik so auf dem Platz zu verlegen, dass Tiefflüge vermieden werden, die einer uneingeschränkten Nutzung des Privatgrundstücks für Vorhaben der Windenergiegewinnung entgegenstehen.