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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 16.11.2016

Stand der Bearbeitung Mai 2017

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 12 ME 132/16

Rechts-/Themengebiet Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung, Natur- und Artenschutz

Auch solche Mängel einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die sich auf die vollständige und zutreffende Erfassung des Sachverhalts i.S.v. § 4a Abs. 2 Nr. 1 UmwRG beziehen, können im Einzelfall nach Maßgabe des § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG folgenlos bleiben. 

Ist für das Artenschutzrecht ein naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum der Genehmigungsbehörde anzuerkennen, der sich auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten und/oder die Bewertung der Risiken bezieht, denen diese bei Realisierung des zur Genehmigung stehenden Vorhabens ausgesetzt sind, so ist dieser Beurteilungsspielraum auch für die entsprechenden Ermittlungen maßgeblich, welche die Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG) aufklären sollen.