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Publikation
Wind

# Themen Planung

Datum der Entscheidung 10.03.2020

Stand der Bearbeitung November 2020

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 8 A 11546/19

Rechts-/Themengebiet Konzentrationszonenplanung, Bauleitplanung

  1. Der Begriff der „Arten umweltbezogener Informationen“ i.S.v. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB verlangt nur, die Informationen nach ihrem Inhalt zu strukturieren („thematische Art der Information“). Er fordert nicht zugleich, die Beschaffenheit der jeweiligen Information (Gutachten, Stellungnahme, Einwendung u.a.) und deren Urheber anzugeben (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 – 4 CN 7.18). (Rn. 37)
    Die unterbliebene Benennung des Landschaftsplans ist deshalb dann unschädlich, wenn die darin behandelten Umweltthemen in der Bekanntmachung ausreichend schlagwortartig charakterisiert sind. (Rn. 40)  
  2. Zu den Anforderungen an die (teilweise) Genehmigung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 3 BauGB (hier: sachlicher Teilflächennutzungsplan, § 5 Abs. 2b BauGB). (Rn. 45) 

(amtliche Leitsätze)