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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 09.02.2021

Stand der Bearbeitung Dezember 2021

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 1 B 11505/20.OVG

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Umweltprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfung

  1. Die im „Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“ vom 13. September 2012 vertretene wissenschaftliche Auffassung ist als vertretbar anzusehen.
  2. Diese gesetzgeberische Wertung des § 63 BImSchG, der die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen per Gesetz entfallen lässt, ist im Rahmen der Interessenabwägung - Vollzuginteresse versus Aussetzungsinteresse - zu berücksichtigen. 

(redaktionelle Leitsätze)