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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Landschaftsbild, Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 09.12.2025

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 7 A 54/24

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Landschaftsschutz und Eingriffsregelung, Natur- und Artenschutz

  1. Die Bestimmung des Maßes der Kompensationswirkung einer Ersatzmaßnahme (Quantifizierung) für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfordert eine naturschutzfachliche Bewertung, für die keine einheitlichen bundes- oder landesrechtlichen Vorgaben bestehen und für die sich noch keine allgemein anerkannte wissenschaftliche Methode herausgebildet hat. Die Bewertung durch die zuständige Behörde ist deshalb gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
  2. Die Kompensationswirkung einer Ersatzmaßnahme kann nicht auf einen Vergleich mit der Sichtbarkeit einer Windenergieanlage beschränkt werden.
  3. Der Schutz des Landschaftsbildes vor erheblichen Beeinträchtigungen als optisch-ästhetischer Aspekt des Schutzes von Natur und Landschaft nach §§ 14, 15 BNatSchG erstreckt sich nicht über den räumlichen Geltungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes, der das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfasst, hinaus.

(amtliche Leitsätze)