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Publikation
Wind

# Themen Sonstiges

Datum der Entscheidung 03.07.2014

Stand der Bearbeitung Juli 2014

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen OVG 11 B 5.13

Rechts-/Themengebiet sonstige öffentliche Belange

Wurden denkmalschutzrechtliche Belange des Umgebungsschutzes bereits bei Erlass des Bebauungsplans abgewogen und zurückgestellt, kann eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht mit der Begründung versagt werden, dass das Vorhaben landesdenkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sei, weil die Belange des Umgebungsschutzes überwiegen würden.