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Publikation
Wind

# Themen Genehmigung

Datum der Entscheidung 27.01.2026

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 7 A 20/25

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren

Die Standsicherheit einer Windenergieanlage betrifft eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung, die, abgesehen von Details, grundsätzlich vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nachgewiesen werden muss. Bei einem neuen Prototyp kann ein Antragsteller deshalb nicht beanspruchen, dass Nachweise der anlagenbezogenen Statik (Typenprüfung oder Einzelstatik) im Wege einer Nebenbestimmung zur Genehmigung erst bei Baufreigabe vorzulegen sind. (Rn. 20, 29)

(amtliche Leitsätze)