OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juli 2025 – 7 A 8/25

Vorbescheid, Bindungswirkung, rangsichernde Wirkung, Vorrangwirkung, vorläufige positive Gesamtbeurteilung

EnergieparkWahlheim_GVOMEDIA_wind_pv_Abo_Energy
Publikation
Wind

# Themen Genehmigung, Planung, Schall

Datum der Entscheidung 20.03.2025

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen 7 A 8/25

Rechts-/Themengebiet Genehmigungsverfahren, Immissionsschutz

  1. Zwischen § 9 Abs. 1 BImSchG und § 9 Abs. 1a BImSchG besteht ein Wahlrecht.
  2. Eine vorläufige positive Gesamtbeurteilung nach § 9 Abs. 1 BImSchG entfaltet keine uneingeschränkte Bindungswirkung und damit auch keine rangsichernde Wirkung.

(amtliche Leitsätze)

Anmeldung zum Rundbrief Windenergie und Recht

Melden Sie sich an, um keinen Rundbrief Windenergie und Recht zu verpassen. Link zum Abo-Service.

Das könnte Sie auch interessieren

Rundbrief Windenergie und Recht
Rundbrief
Wind
04.06.2026
Rundbrief Windenergie und Recht 2/2025

Ergebnis des 29. Runden Tisches Windenergie und Recht

mehr