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Publikation
Wind

# Themen Natur- und Artenschutz

Datum der Entscheidung 17.03.2016

Stand der Bearbeitung September 2016

Entscheidungsbesprechung

Aktenzeichen OVG 11 B 14/15

Rechts-/Themengebiet Landschaftsschutz und Eingriffsregelung

Ein Ersatzgeld ist nur dann zutreffend berechnet, wenn das Bemessungsverfahren den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Entsprechen die Vorgaben eines Windenergieerlasses nicht den gesetzlichen Regelungen, haftet der Bemessung der Ersatzzahlung ein struktureller Fehler an, der sich auf die Anwendung im Einzelfall fortwirkt.